Beschlussvorlage - 2022/1353
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsmannsbezirk I - Völklingen-Ost-Röchlinghöhe
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Recht und Versicherungen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat Völklingen
|
Entscheidung
|
|
|
13.04.2022
|
Sachverhalt
Der Vorgänger legt das Amt aus persönlichen Gründen nieder. Eine Neuwahl ist deshalb erforferlich.
Gemäß § 3 Abs. (2) Saarländische Schiedsordnung (SSchO) soll die Gemeinde die Wahl von Schiedspersonen in geeigneter Form bekanntmachen, damit sich interessierte Bewerber/Bewerberinnen der Wahl stellen können. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgte daher im Völklinger Wochenspiegel am 19.03.2022 und in den Völklinger Stadtnachrichten am 29.03.2022. Interessierte Bewerber/Bewerberinnen konnten sich bis zum 09.04.2022 bewerben.
Herr Frank Ecker hat mit E-Mail vom 13.03.2022 sein Interesse an der Wahl zum Schiedsmann bekundet.
(Bewerbungsschreiben ist als Anlage beigefügt)
Der Vollständigkeit halber werden noch folgende Informationen gegeben:
§ 2 (Eignung) der Saarl. Schiedsordnung (SSchO) lautet wie folgt:
Abs. 1
Zu Schiedspersonen können Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.
Abs. 2
Das Amt kann nicht bekleiden
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. wer wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist.
Abs. 3
In das Amt soll nicht berufen werden,
1. wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;
2. wer nicht in dem Schiedsmannsbezirk wohnt;
3. wer durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Gemäß § 3 Saarl. Schiedsordnung vom 19.04.2001 erfolgt die Wahl der Schiedsleute durch den Ortsrat für die Dauer von 5 Jahren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
111,6 kB
|