Beschlussvorlage - 2022/1266

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Der Rat der Stadt Völklingen wählt den Leiter des Fachdienstes Verwaltungs-management, Herrn Stadtoberamtsrat Horst Mathieu, als besonderen stell-vertretenden Gemeindewahlleiter für die Dauer des Wahlverfahrens für die Wahl zum Saarländischen Landtag am 27.03.2022.  

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Sachverhalt

Gem. § 5 Absatz 2 des Landtagswahlgesetzes (LWG) sind bei Landtagswahlen die Ämter der Gemeindewahlleiterin und des stellvertretenden Gemeindewahlleiters zu besetzen. Gemeindewahlleiterin ist gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 LWG Frau Oberbürger­meisterin Christiane Blatt, stellvertretender Gemeindewahlleiter ist Herr Bürger­meister Christof Sellen.

Da Herr Bürgermeister Christof Sellen zur stellvertretenden Vertrauensperson für den Kreiswahlvorschlag Saarbrücken der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) benannt wurde, kann er nach § 5 Absatz 2 Satz 2 LWG nicht stellvertretender Gemeindewahlleiter sein.

Aus diesem Grund muss durch den Gemeinderat für die Dauer des Wahlverfahrens eine besondere stellvertretende Gemeindewahlleiterin oder ein besonderer stellvertretender Gemeindewahlleiter gewählt werden (§ 5 Absatz 2 Satz 4 LWG).

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Leiter des für die Durchführung der Wahl zuständigen Fachdienstes Verwaltungsmanagement, Herrn Stadtoberamtsrat Horst Mathieu,, zum besonderen stellvertretenden Gemeinde-wahlleiter zu wählen.

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