Beschlussvorlage - 2022/1266
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiterin bzw. eines besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiters für die Landtagswahl am 27.03.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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17.02.2022
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Sachverhalt
Gem. § 5 Absatz 2 des Landtagswahlgesetzes (LWG) sind bei Landtagswahlen die Ämter der Gemeindewahlleiterin und des stellvertretenden Gemeindewahlleiters zu besetzen. Gemeindewahlleiterin ist gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 LWG Frau Oberbürgermeisterin Christiane Blatt, stellvertretender Gemeindewahlleiter ist Herr Bürgermeister Christof Sellen.
Da Herr Bürgermeister Christof Sellen zur stellvertretenden Vertrauensperson für den Kreiswahlvorschlag Saarbrücken der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) benannt wurde, kann er nach § 5 Absatz 2 Satz 2 LWG nicht stellvertretender Gemeindewahlleiter sein.
Aus diesem Grund muss durch den Gemeinderat für die Dauer des Wahlverfahrens eine besondere stellvertretende Gemeindewahlleiterin oder ein besonderer stellvertretender Gemeindewahlleiter gewählt werden (§ 5 Absatz 2 Satz 4 LWG).
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Leiter des für die Durchführung der Wahl zuständigen Fachdienstes Verwaltungsmanagement, Herrn Stadtoberamtsrat Horst Mathieu,, zum besonderen stellvertretenden Gemeinde-wahlleiter zu wählen.