Beschlussvorlage - 2021/1221

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1.  Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird eingeleitet. (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

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Sachverhalt

Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen plant die Mittelstadt Völklingen im Stadtteil Wehrden ein Teilgebiet der ehemaligen Schlackenbrechanlage einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes VIII/55, „Teilgebiet der ehemaligen Schlackenbrechanlage“ ist somit auch die Revitalisierung der brachliegenden Gewerbefläche verbunden, die sich zwischen der Autobahnanschlussstelle Völklingen-Wehrden der BAB 620 im Westen, der Bahntrasse im Südosten sowie der Kurt-Nagel-Straße im Nordosten erstreckt.

Das Plangebiet zeichnet sich insbesondere durch seine verkehrsgünstige Lage in kurzer Entfernung zur Autobahnanschlussstelle Völklingen-Wehrden der BAB 620 aus.

Die Erschließung des Plangebietes ist durch Zu- und Abfahrten über die Kurt-Nagel-Straße geplant.

Die verkehrsgünstige Lage ermöglicht den ansiedelnden Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben zum einen eine sehr gute Erreichbarkeit für Kunden- und Anlieferungsverkehr, zum anderen einen schnellen Zugang zum überörtlichen Verkehrsnetz und somit zum Kunden. Insbesondere für die Logistikbranche ist der Standort hervorragend geeignet. Von dieser Branche besteht auch konkretes Ansiedlungsinteresse.

Demnach soll hier für das benachbarte Amazon-Verteilzentrum eine Standortlage für Lieferfahrzeuge / E-Vans entstehen.

Mit der Planung beauftragt wurde das Planungsbüro Kernplan, Kirchenstraße 12,66557 Illingen durch den Projektentwickler Goodman Gerbera Logistics (Lux) S.àr.l., 5 Rue de Strasbourg, L-2561 Luxemburg

Nach aktueller rechtlicher Grundlage ist die Nutzung als Gewerbegebiet nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung des Bebauungsplanes VIII/55,
 „Teilgebiet der ehemaligen Schlackenbrechanlage“.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,3 ha.

Der Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken stellt für den Großteil des Plangebietes eine gewerbliche Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

 

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Anlagen

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