Beschlussvorlage - 2021/1053-005

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Der Umsetzung der als Anlage 1 beigefügten Auflistung bezüglich Ausgabenminderungen und Einnahmeverbesserungen mit dem Ziel der Erreichung genehmigungsfähiger Haushalte für die Haushaltsjahre 2022 ff wird zugestimmt.

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

Auf die bisherigen Erläuterungen zu diesem Thema wird verwiesen.

 

Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen wurden die Zahlen auf den aktuellen Stand gebracht. Als Veränderungen zu nennen sind insbesondere folgende Sachverhalte:

 

- Personalkostenreduzierung um rd. 90.000 € wegen Stellenplankürzung,

- Höhere Sachkostenzuschüsse an Kitas in freier Trägerschaft (+ 104.000 €),

- Reduzierung der Niederschlagswassergebühr für die städt. Straßen wg. Gebührensenkung und geringerem Flächenansatz um rd. 69.000 €.

 

Aus der Auflistung der vorgesehenen Ausgabenminderungen wurde die Liquiditätshilfe an die ehem. GAV (170.000 €) gestrichen. Im Gegenzug wird bei der Ermittlung des strukturellen Defizits eine Sondertilgung der Stadtwerke in Höhe von 300.000 € ergebnisverbessernd eingeplant.

 

Die bei der Berechnung des strukturellen Defizits anzusetzende Mindesttilgung für die Rückführung der bei der Stadt verbliebenen Liquiditätskredite konnte auf einen entsprechenden Antrag der Stadt beim Landesverwaltungsamt hin um rd. 65.000 € reduziert werden.

 

Bei einer Umsetzung der in der Auflistung aufgeführten Maßnahmen ohne Steuererhöhungen ergibt sich für das Haushaltsjahr 2022 ein strukturelles Defizit von 3.219.030,22 €. Die zulässige Defizitobergrenze von 1.741.000 € wird dadurch um 1.478.030,22 € überschritten.

 

In 2023 steigt das strukturelle Defizit ohne Steuererhöhungen auf 5.059.875,60 €. Die zulässige Defizitobergrenze von 871.000 € wird damit um 4.188.875,60 € überschritten.

 

Ab dem Jahr 2024 soll der Haushalt strukturell ausgeglichen sein. Nach der derzeitigen Finanzplanung (ohne Steuererhöhungen) beläuft sich jedoch das strukturelle Defizit in 2024 auf 3.611.407,62 € und in 2025 auf 2.735.128,09 €.

 

In den Anlagen 2 bis 5 sind der Ergebnishaushalt, der Finanzhaushalt, die Berechnungsblätter der Normalentwicklung 2022 bis 2025 sowie die Berechnung des strukturellen Defizits jeweils ohne Steuererhöhungen dargestellt.

 

Bei Umsetzung der in der Auflistung aufgeführten Maßnahmen mit Steuererhöhungen ergibt sich folgendes Bild:

 

Für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich ein strukturelles Defizit von 1.699.030,22 €. Die zulässige Defizitobergrenze wird dadurch um 41.969,78 € unterschritten.

 

In 2023 beträgt das strukturelle Defizit 2.060.875,60 €. Die zulässige Defizitobergrenze wird damit immer noch um 1.189.875,60 € überschritten.

 

In 2024 beläuft sich das strukturelle Defizit noch auf 548.407,62 €, während sich für 2025 ein Plus von 383.871,91 € ergibt.

 

In den Anlagen 6 bis 9 sind der Ergebnishaushalt, der Finanzhaushalt, die Berechnungsblätter der Normalentwicklung 2022 bis 2025 sowie die Berechnung des strukturellen Defizits jeweils mit Steuerhöhungen dargestellt.



Fazit:

 

Bei einer Umsetzung der vorgeschlagenen Haushaltsverbesserungen (einschl. Steuererhöhungen) wird für 2022 ein genehmigungsfähiger Haushalt erreicht. Für 2023 ff sind noch weitere Anstrengungen notwendig.

 

 

 

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