Beschlussvorlage - 2021/1053-004

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

                         Siehe Vorlage Nr. 2021/1053-003

 

 

 

  

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

Auf die bisherigen Erläuterungen wird verwiesen.

 

Ergänzend dazu wird mitgeteilt, dass das Innenministerium mit E-Mail vom 19.11.2021 auf Basis der November-Steuerschätzung neue Berechnungsblätter für die Berechnung des strukturellen Defizits herausgegeben hat.

 

Bei einer Umsetzung der von der Stadt vorgeschlagenen Haushaltsverbesserungen ohne Steuererhöhungen ergeben sich hieraus folgende Veränderungen:

 

Für das Jahr 2022 ergibt sich eine leichte Verbesserung. Gegenüber bisher 1.828.950 € wird das zulässige strukturelle Defizit nun noch um 1.678.950 € überschritten.

 

Wesentlich ungünstiger sieht es jedoch für die Folgejahre aus. In 2023 wird das strukturelle Defizit statt um bisher 3.282.163 € nun um 4.246.163 € überschritten, in 2024 statt um 2.629.969 € nun um 3.711.969 € und in 2025 statt um 2.021.484 € um 2.843.484 €.

 

Bei Umsetzung der vorgeschlagenen Haushaltsverbesserungen inklusive Steuererhöhungen ergibt sich folgendes Bild:

 

In 2022 wird die Defizitobergrenze um 211.050 € unterschritten.

 

In 2023 wird die Defizitobergrenze um 1.024.163 € überschritten und in 2024 noch um 424.969 €. Für 2025 ergibt sich eine Unterschreitung um 498.516 €.

 

Die Berechnungsblätter (ohne und mit Steuererhöhungen) sind als Anlage beigefügt.

 

 

   

 

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Anlagen

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