Beschlussvorlage - 2021/1053-004
Erstellung eines Haushaltsentwicklungskonzeptes für 2022 ff
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.01.2022
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vertagt
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17.02.2022
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Sachverhalt
Auf die bisherigen Erläuterungen wird verwiesen.
Ergänzend dazu wird mitgeteilt, dass das Innenministerium mit E-Mail vom 19.11.2021 auf Basis der November-Steuerschätzung neue Berechnungsblätter für die Berechnung des strukturellen Defizits herausgegeben hat.
Bei einer Umsetzung der von der Stadt vorgeschlagenen Haushaltsverbesserungen ohne Steuererhöhungen ergeben sich hieraus folgende Veränderungen:
Für das Jahr 2022 ergibt sich eine leichte Verbesserung. Gegenüber bisher 1.828.950 € wird das zulässige strukturelle Defizit nun noch um 1.678.950 € überschritten.
Wesentlich ungünstiger sieht es jedoch für die Folgejahre aus. In 2023 wird das strukturelle Defizit statt um bisher 3.282.163 € nun um 4.246.163 € überschritten, in 2024 statt um 2.629.969 € nun um 3.711.969 € und in 2025 statt um 2.021.484 € um 2.843.484 €.
Bei Umsetzung der vorgeschlagenen Haushaltsverbesserungen inklusive Steuererhöhungen ergibt sich folgendes Bild:
In 2022 wird die Defizitobergrenze um 211.050 € unterschritten.
In 2023 wird die Defizitobergrenze um 1.024.163 € überschritten und in 2024 noch um 424.969 €. Für 2025 ergibt sich eine Unterschreitung um 498.516 €.
Die Berechnungsblätter (ohne und mit Steuererhöhungen) sind als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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689,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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442,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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689,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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443 kB
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