Beschlussvorlage - 2021/1127

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Die Verwaltung wird beauftragt, das konzeptionelle Projekt "Machbarkeitsstudie Verbindung Völklingen Innenstadt - Weltkulturerbe Völklinger Hütte" im Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus - Projektaufruf 2022" anzumelden.

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Sachverhalt

Das Weltkulturerbe Völklinger Hütte als "europäisches Zentrum für Kunst und Industriekultur" stellt mit ca. 300.000 bis 400.000 Besuchern jährlich einen einzigartigen Ort für Kunstliebhaber und Touristen dar. Die vielfältigen, hoch-qualitativen Ausstellungen und kulturellen Veranstaltungen (Musik, Theater etc.) locken ein großes Publikum nach Völklingen, von dem v.a. auch die Völklinger Innenstadt profitieren kann. Innenstadt und Weltkulturerbe können im Zusammenhang Synergieeffekte bieten, welche die Stadt Völklingen langfristig als Erlebnis- und Kulturmarke etabilieren.

Hierbei ist die räumliche Verknüpfung des Weltkulturerbes und der Völklinger Innenstadt ein wesentlicher Baustein. Aktuell existieren die beiden Standorte nahezu isoliert nebeneinander.

Hierzu soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, die Bausteine, Kosten, Prioritäten etc. definiert, um Innenstadt und Weltkulturerbe strukturell, optisch, städtebaulich und emotional miteinander zu verbinden.

Die Stadt Völklingen beabsichtigt, dieses konzeptionelle Projekt (Machbarkeitsstudie) im Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus - Projektaufruf 2022" anzumelden. Hierzu muss ein Förderantrag durch die Stadt gestellt werden, der im Wettbewerb mit anderen Projekten anderer Kommunen steht. Mit dem Förderprogramm werden investive sowie konzeptionelle Vorhaben mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmung, mit sehr hoher Qualität, überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder Projekte mit hohem Innovationspotential und Vorbildwirkung gefördert.

Das konzeptionelle Projekt "Machbarkeitsstudie" wird in einer mehrseitigen Projektskizze anschaulich dargestellt. Diese Projektskizze erläutert die wesentlichen Rahmenbedingungen, Ziele und Inhalte der Machbarkeitsstudie. Zudem beinhaltet Sie erste Kostenschätzungen für zukünftige Investivprojekte. Dies dient dem Fördergeber als Information und stellt die Grundlage der Antragsstellung dar.

Das Auswahlverfahren ist in 2 Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektvorschläge in der 1.Phase folgt die Auswahl der Förderprojekte durch eine unabhängige Expertenjury.

Die 2. Phase umfasst die Beantragung einer Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag). In der 1. Phase ist der Projektvorschlag mit Stadtratsbeschluss, mit dem die Teilnahme am Projektaufruf 2022 gebilligt wird, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis zum 14.12.2021 auf Grundlage der dargestellten Projektskizze online einzureichen.

Das Untersuchungsgebiet der Machbarkeitsstudie ist in dem beigefügten Lageplan dargestellt.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Als Fördersumme der Machbarkeitsstudie sollen Gesamtkosten von 200.000 € (brutto) angemeldet werden. Förderprojekte müssen von den betreffenden Kommunen mitfinanziert werden. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt grundsätzlich ein Drittel der von Bund und Kommune zu tragenden Projektkosten. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf bis zu 10% reduzieren. Die Haushaltsnotlage der Stadt Völklingen ist durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde bestätigt worden, damit beträgt die Förderquote bei diesem Projekt 90%.

 

Die benötigen Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro stehen im Haushalt 2021 zur Verfügung.

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Anlagen

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