Beschlussvorlage - 2021/1126
Grunddaten
- Betreff:
-
Restsanierung des ehemaligen Vierklassenschulhauses in Völklingen-Ludweiler
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Bauverwaltung, Städtebauförderung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Bauausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
18.11.2021
|
Sachverhalt
Nach Beschluss des Bauausschusses vom 14. April 2021 und dem Förderantrag der Stadt Völklingen vom 15. April 2021 wurde der Stadt Völklingen die Gewährung einer Zuwendung aus Bundes- und Landesmitteln für die qualitative Verbesserung der FGTS der Grundschule Ludweiler/Lauterbach, an den Standorten Ludweiler (310.000 €) und Lauterbach (90.000 €) zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gemäß Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ vom 23.12.2020 sowie der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau für Grundschulkinder (2021) vom 4. Januar 2021 mit den Zuwendungsbescheiden vom 9. Juni 2021 insgesamt 400.000 € bewilligt.
Das Ministerium für Bildung und Kultur hat zwischenzeitlich darauf hingewiesen, dass die Stadt Völklingen ihren Verfügungsrahmen damit nicht umfänglich nutzt. 400.000 € sind nur der Bundeszuschuss. Dazu kommen 15 % Landeszuschuss (85.714,29 €) sowie der Eigenanteil von 15 % (85.714,29 €), insgesamt 571.428,58 €.
Die Stadt Völklingen könnte mit der Inanspruchnahme der zusätzlichen Mittel von bis zu 171.428,58 € helfen, den Mittelabfluss des Saarlandes bei den Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder zu verbessern.
Verwaltungsseitig wurden die Freiwilligen Ganztagesgrundschulen im gesamten Stadtgebiet auf die Fördermöglichkeit untersucht. Aufgrund der Förderkriterien, Baubeginn bis zum 30.06.2021, Mittel müssen bis zum 31.12.2021 verausgabt sein, können die zusätzlichen Mittel nur im 4-Klassenschulhaus frist- und sachgerecht verausgabt werden.
Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten wurden bisher durch die baufachliche Prüfung des Ministeriums für Bildung und Kultur auf 310.000 € festgesetzt. Der bewilligte Zuschuss beträgt 263.500 € (70 Prozent Bundes- und 15 Prozent Landesanteil).
Mit den zusätzlichen Mittel in Höhe von 170.000 €, Eigenanteil 25.500 €, könnten die Sandsteine und die Betongesimse der Giebelflächen saniert werden. Im Unter-geschoss könnte der Brandschutz weiter verbessert werden. Zudem könnten im Untergeschoss zusätzliche Toilettenanlagen errichtet werden, um die Anforderungen ab 2025 erfüllen zu können. Das Untergeschoss ist von jedem Geschoss durch den Aufzug erreichbar.
Finanzielle Auswirkungen
Für die zu beschließenden zusätzlichen Maßnahmen ist eine Änderungsanmeldung zum Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztages-betreuung für Grundschulkinder (2021) geplant. Zuständige Bewilligungsbehörde ist das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur. Die Förderquote beträgt hierbei 85 % (70 % Bundesmittel, 15 % Landesmittel. Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von 15 % ist von der Stadt Völklingen zu tragen.
Der Eigenanteil in Höhe von 25.500 € ist durch eingesparte und übertragbare Mittel auf dem USK 21102.94060 „Herrichtung eines zusätzlichen Klassenraumes“ in der Grundschule Fürstenhausen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|