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Beschlussvorlage - 2021/0931--001

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Dem Antrag auf Erlass einer Gestaltungssatzung zum Verbot von Schottergärten wird nicht stattgegeben, da eine hinreichende gesetzliche Regelung diesbezüglich existiert und darüber hinaus Konkretisierungen durch Bebauungspläne getroffen sind. 

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Stellungnahme der Verwaltung

 

Auf die beigefügte Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen.

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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