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Beschlussvorlage - 2021/1044

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Es wird beschlossen, die Geschäftsordnung des Stadtrates bis 31.12.2021

 

- bezüglich der Vergabe von Bauleistungen nach VOB auszusetzen, und die   Oberbürgermeisterin zu ermächtigen, diesbezüglich Aufträge bis zu einer Höhe von 1.000.000 € netto zu vergeben

 

- bezüglich der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) auszusetzen, und die Oberbürgermeisterin zu ermächtigen, diesbezüglich Aufträge bis 150.000 € netto (nach Vergabeerlass) zu vergeben.

 

Über die Vergaben innerhalb dieser Wertgrenzen sind die zuständigen Ausschüsse bzw. der Stadtrat zu unterrichten.

 

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Sachverhalt

 

 

Auf die Beschlussvorlage 2020/0145  und 2020/0580 wird Bezug genommen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.05.2020 auf Basis eines Vergabeerlasses des Ministers für Inneres, Bauen und Sport vom 7. April 2020 die Geschäftsordnung des Stadtrates entsprechend der Vorgaben ausgesetzt. Sowohl Vergabeerlass als auch der Beschluss zur GO waren bis Ende des Jahres 2020 befristet.

Mit Datum vom 25.11.2020 wurde der Vergabeerlass dergestalt geändert, dass die Befristung auf  30.06.2021 verlängert wurde. Die Verwaltung hatte damals die Verlängerung der Regelung empfohlen, da sich die bisherige Verfahrensweise in der Praxis bewährt hat und die Zentrale Vergabestelle (ZVS) in die Lage versetzt wird, das Ziel des Vergabeerlasses, nämlich die beschleunigte Abwicklung von Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich zur gewünschten Ankurbelung der Konjunktur und schnellen Erteilung von Aufträgen an die Wirtschaft ohne zeitlich Verzögerungen durch bürokratische Hürden, erfolgreich umzusetzen. Der Stadtrat war dieser Empfehlung gefolgt und hatte in seiner Sitzung am 10.12.2020 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Mit Datum vom 02.06.2021 hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport nun diesen Vergaberlass erneut bis zum 31.12.2021 verlängert. In analoger Anwendung der bisherigen Regelung wird daher vorgeschlagen, die jetzige Wertgrenzenregelung für die Beschlussfassung von Auftragsvergaben bis zum 31.12.2021 beizubehalten.     

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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