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Beschlussvorlage - 2021/1050

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

a)

Es wird nachfolgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

 

                    (Einzusetzen: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 lt. Anlage 1)

 

b)

Das vorliegende Investitionsprogramm 2019 bis 2024 (Anlage 2) wird mit folgenden Jahresinvestitionssummen beschlossen:

2019:  14.853.500 €

2020:  11.984.500 €

2021:  19.091.110 €

2022:  14.655.000 €

2023:  11.044.000 €

2024:    9.925.500 €


 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.07.2021 den Haushalt für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. Nach Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde und anschließender Veröffentlichung konnte der Haushalt am 07.08.2021 in Kraft treten.

 

Zwischenzeitlich haben sich mehrere Sachverhalte ergeben, die einen Nachtrag für 2021 erforderlich machen.

 

Zum Einen wurde vom Fachdienst 13 - Personalmanagement ein Nachtragsstellenplan aufgestellt, der in der heutigen Sitzung ebenfalls zur Beratung und Beschlussfassung ansteht. Da der Stellenplan ein Bestandteil des Haushaltsplanes ist, bedingt eine Änderung des Stellenplans auch eine Änderung der Haushaltssatzung.

 

Finanziell wirkt sich die Stellenplanänderung zum ganz überwiegenden Teil erst ab 2022 aus. Für eventuell doch bereits in diesem Jahr eintretende Mehrbelastungen reichen die bisher für die Personalaufwendungen veranschlagten Haushaltsmittel aus. Insofern ist auch eine betragsmäßige Änderung des Ergebnishaushaltes nicht erforderlich.

 

Jedoch werden auf Wunsch des Ortsrates Völklingen die von den Ortsräten zu verteilenden Zuschüsse an kulturtreibende und brauchtumspflegende Vereine sowie für die Zuschüsse im Rahmen der Altenhilfe außerhalb von Einrichtungen mit einem Übertragbarkeitsvermerk gemäß § 19 Abs. 2 KommHVO versehen.

 

Weiterhin werden die für die 1200-Jahr-Feier eingehenden Erträge (Zuschüsse, Spenden, Sponsorengelder, etc.) mit einem Zweckbindungsvermerk gemäß § 17 Abs. 1 KommHVO zu Gunsten des Untersachkontos 79190.55270 - Planung und Durchführung der 1200 Jahr Feier im Jahr 2022 versehen. Dies hat zur Folge, dass die eingehenden Erträge für entsprechende Mehraufwendungen verwendet werden dürfen. Diese Mehraufwendungen gelten dann nicht als überplanmäßige Aufwendungen.

 

Zum Anderen hat sich im Investivbereich - insbesondere durch die Inanspruchnahme verschiedener Zuschussprogramme - ein Änderungsbedarf ergeben, der nachfolgend im Einzelnen erläutert wird:

 

USK 06000.93581 Elektronische Verwaltung: + 40.000 €

(Beschaffung Software für UBA)

 

USK 06000.93582 Erwerb von Softwarelizenzen: + 75.000 €

(Beschaffung Software für FD 15 (§ 2b UStG u. Planung/Controlling/Berichtswesen)


USK 11300.93530 Beschaffung mobile Geschwindigkeitsmessanlage: + 90.000 €
(Ersatzbeschaffung)

 

versch. USK Sonderprogramm mobile Luftreinigungsgeräte Schulen u. Kitas: + 100.465 €

(Zuschuss: 100.133,03 €)

 

versch. USK Digitalisierung an Grundschulen (Hardware u. Infrastruktur): + 880.000 €

(Zuschuss: 732.240 €; Finanzierung des fehlenden Restbetrages in Höhe von 147.760 € durch gleich hohe Kürzung bei USK 21100.96000)

 

USK 21105.94600 Hauswirtschafts- u. Materiallagerraum UG Gundschule Heidstock: + 186.000 €

(Zuschuss: 161.500 €)

 

USK 21107.94060 Brandschutzmaßnahmen Grundschule Lauterbach: + 90.000 €

(Zuschuss: 76.500 €)

 

USK 21108.94110 Ausbau Mehrzweckraum Dachgeschoss und Vorratsraum UG 4-Klassenschulhaus Grundschule Ludweiler: + 310.000 €

(Zuschuss: 263.500 €; Finanzierung des fehlenden Restbetrages in Höhe von 46.500 € durch gleich hohe Kürzung bei USK 21108.94100)

 

USK 21108.94120 Sanierung Außentreppenanlage und Außensockel am 4-Klassenschulhaus Grundschule Ludweiler: + 100.000 €

(Zuschuss: 47.500 €)

 

USK 21110.95100 Errichtung Mensagebäude FGTS Grundschule Wehrden: + 1.000.000 €

(Zuschuss: 400.000 €; Mehreinnahmen bei USK 21105.94200: 200.000 €)

 

versch. USK Sofortprogramm - Ausstattung und qualitative Verbesserung bestehender Plätze in den Kindertagesstätten: + 65.069 €

(Zuschuss: 65.069 €)

 

USK 46420.93500 u. 46420.94060 Beschaffung v. Einrichtungsgegenständen und Maßnahmen des Brandschutzes Kita Lauterbach: + 114.786 €

(Zuschuss:114.786 €)

 

USK 46440.93500 u. 46440.94300 Beschaffung von Einrichtungsgegenständen, Sanierung Mehrzweckraum u. Herrichtung Besprechungsraum Kita Neues Rathaus: + 202.050 €

(Zuschuss: 202.050 €)

 

USK 56000.94010 Sanierung der Tribüne im Hermann-Neuberger-Stadion: + 600.000 €

 

USK 68100.93600 Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur: + 180.000 €

(Zuschuss: 128.000 €)

 

In der Summe erhöhen sich die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit damit um 3.839.110 €.

 

Dem stehen neben den bereits erwähnten Zuschüssen allerdings Mehreinnahmen aus Grundstückserlösen in Höhe von 1.820.000 € gegenüber. Insgesamt erhöhen sich die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit dadurch auf 4.311.277 €.

 

Gegenüber dem urspünglich beschlossenen Haushalt 2021 reduziert sich damit auch der Kreditbedarf um 472.167 €.

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.

 

 

 

 

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Anlagen

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