Beschlussvorlage - 2021/1056

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

1. Der Abwägungsvorlage wird zugestimmt.

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan I/71 „Am Leh“ 8. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Sachverhalt

 

In seiner Sitzung am 08.07.2021 hat der Stadtrat den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes I/71 „Am Leh“ in Völklingen gem. § 2 BauGB mit der Nutzungsfestsetzung „Fläche für Gemeinbedarf“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Kindertagesstätte und einer Grundschule zu schaffen.

Der Beschluss, den Bebauungsplan zu ändern, wurde am 24.07.2021 bekannt gemacht.

Die Öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 02.08.2021 bis 02.09.2021 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen erhielten mit Schreiben vom 27.07.2021 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und evtl. in Bezug auf ihren Aufgabenbereich bestehende Anregungen vorzubringen. Im Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass bei Nichtäußerung davon ausgegangen wird, dass keine Bedenken und Anregungen vorliegen.

Zur vorliegenden Planung haben sich sowohl Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange als auch die betroffene Öffentlichkeit geäußert. Zu den eingegangenen Anregungen wurde eine Stellungnahme erstellt, die als Anlage beigefügt ist.

Die Verwaltung empfiehlt, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und der Behörden gem. § 4 BauGB vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange analog der als Anlage beigefügten Synopse gem. § 1 (7) BauGB abzuwägen, den Bebauungsplan gem. § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen.

 

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Anlagen

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