Informationsvorlage - 2021/1047

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die SPD-Fraktion möchte wissen, wie es mit den Sirenen weitergeht.

 

Wer ist Ansprechpartner für das Projekt?

Welches Vorgehen ist geplant?

Wann ist Inbetriebnahme?

 

In den kommenden Jahren wird es eng auf dem Markt. Daher sollte das Projekt schnell umgesetzt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Zuständigkeit betreffend obiger Anfrage ist beim Fachdienst 33 (Bürgerbüro) angesiedelt.


Zu dem weiteren Vorgehen kann Folgendes mitgeteilt werden:


Nach eigener Rückfrage beim Ministerium des Innern und bei der unteren Katastro-phenschutzbehörde –der Landeshauptstadt Saarbrücken-, ist hier am 16.09.2021 eine Rückmeldung durch die untere Katastrophenschutzbehörde erfolgt.


Die Förderbeiträge sind für das Saarland im Jahr 2021 auf insgesamt 503.273 € und für das Jahr 2022 auf insgesamt 527.239 € festgelegt. Für den Regionalverband Saarbrücken wurde aufgrund der Verteilung nach Bevölkerungsanteil und besiedelter Fläche ein Gesamtbetrag von 147.135,36 € für den gesamten Bereich des Regional-verbandes Saarbrücken errechnet.


Die Höhe das auf Völklingen entfallenden Förderbetrages ist noch nicht bekannt.
 
Der landesinterne Verfahrensablauf laut dem Ministerium ist wie folgt festgelegt:

1.

Die Weiterverteilung der Bundesgelder erfolgt von dort an die unteren Katastro-phenschutzbehörden in den Gemeindeverbänden im etablierten HKR-Verfahren nachfolgendem Schlüssel: 50% der Fördergelder nach dem Bevölkerungsanteil, 50% der Fördergelder nach den Siedlungsflächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewer-befläche etc.). Dieses Verteilermodell ist am gerechtesten, da es die beiden wichtigs-ten Faktoren für die Erreichbarkeit der Bevölkerung durch Sirenen, nämlich den Be-völkerungsanteil und den Anteil der bewohnten bzw. besiedelten Flächen beinhaltet.
 

2.

Den unteren Katastrophenschutzbehörden wird empfohlen, anhand einer Gefah-renanalyse in Zusammenarbeit mit den Kommunen geeignete Standorte zu identifi-zieren und festzulegen.

 

3.
Die Kommunen beauftragen danach ihrerseits entsprechende Firmen. Die Rech-nungsstellung erfolgt an die Kommunen. Die Kommunen beantragen die Förderung bei ihrer zuständigen unteren Katastrophenschutzbehörde.


4.

Die unteren Katastrophenschutzbehörden haben in Zusammenarbeit mit den Kommunen den Nachweis der Fördermittel zu erbringen und dem Referat D2 bis zum 15.12.2021 vorzulegen.

 

Aufgrund der Vorgabe durch das Ministerium des Innern erfolgt der Ausbau des Sirenennetzes in enger Abstimmung mit der Unteren Katastrophenschutzbehörde.

 

Es ist beabsichtigt, die Förderung zu beantragen und die im Haushalt bereits eingestellten Mittel als Eigenanteil einzubringen, so dass das Sirenennetz auch über den Stadtteil Lauterbach hinaus ausgebaut werden kann. Die Beschaffung wird zeitnah nach Förderzusage erfolgen.

 

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