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Beschlussvorlage - 2021/1007

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Es wird die in der Anlage I beigefügte „10. Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen und den städtischen Hort in Völklingen“ beschlossen.

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Sachverhalt

 

Wie bereits in vergangenen Sitzungen dargestellt, ist es im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes erforderlich die KiTa-Gebühren zu senken. Grundlage der Berechnung sind die nach SKBBG angemessenen Personalkosten. Diese liegen seit dem 30.07.2021 vor.

Die im Jahr 2020 beschlossene 9. Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Völklingen beinhaltete die Reduzierung des von den Eltern zu zahlenden Anteils der angemessenen Personalkosten von 21% auf 17%. 

Die nun dritte Senkung der KiTa- und Hort Gebühren ist gem. SKBBG, in der zu beschließenden 10. Gebührensatzung für städtische Kindertageseinrichtungen und den städtischen Hort (Anlage I) enthalten. Die Gebühren werden rückwirkend zum 01.08.2021 um weitere 4% gesenkt. Das heißt, dass der Anteil der Eltern von 17 % auf 13 % der angemessenen Personalkosten gesenkt wird. Demzufolge werden die Personalkostenzuschüsse des Landes um 4% steigen. 

Im Jahr 2022 ist die vierte und letzte Stufe des Gute-KiTa-Gesetzes umzusetzen mit einer Senkung des Elternanteils auf 12,5%. 

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Anlagen

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