Beschlussvorlage - 2021/1006

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, die Nutzungsbedingungen für den Betrieb und die Nutzung der Schwimmsteganlage gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf abzuändern. 

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Sachverhalt

 

Nach dem derzeitigen Stand der Nutzungsbedingungen hat die Stadt Völklingen keine Möglichkeiten gegenüber Daueranlegern "Sanktionen" für das unrechtmäßige Anlegen über 24 Stunden hinaus auszusprechen.

 

Um zukünftig die Schwimmsteganlage ihrer eigentlichen Bestimmung, nämlich der Möglichkeit des Kurzanlegens für touristische Zwecke, zurückzuführen, wurde seitens des Fachdienstes 51 gemeinsam mit der Fachbereichsleiterin 3 sowie dem Fachdienst 25 eine Änderung der Nutzungsbedingungen erarbeitet. Gemäß den geänderten Nutzungsbedingungen sollen künftig pro Tag eine pauschale Anlegegebühr in Höhe von 15,-- Euro anfallen, die ersten 24 Stunden eines Anlegens bleiben jedoch weiterhin kostenfrei.

 

Die Höhe der Gebühr richtet sich insoweit nach den gängigen Tarifen der Umliegenden Häfen, diese betragen 1,20 bis 1,50 Euro pro lfd. Meter Boot und zumeist eine zusätzliche Pauschale für Nebenkosten in Höhe von 1,50 Euro pro Person und Tag bzw. von 3,00 Euro bis 5,00 Euro pro Tag und Boot. Sportboote auf der Saar dürfen eine Rumpflänge von 2,50 m bis 20 m aufweisen. Um den Verwaltungsaufwand so gering als möglich zu halten, wurde daher die Pauschale von 15,-- Euro festgesetzt.

 

Durch Kontrollen des KOD sollen die angelegten Boote aufgenommen werden und die Eigentümer der Boote sodann dementsprechend ihrer Liegedauer durch den Fachdienst 51 einen Gebührenbescheid erhalten.

 

Um ein dauerndes Anlegen durch kurzes Ablegen und neues Anlegen an einer anderen Stelle der Schwimmsteganlage zu verhindern, wurden die Nutzungsbedingungen entsprechend hierfür ebenfalls angepasst.

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Finanzielle Auswirkungen

 

Einnahmen aus den übersandten Gebührenbescheiden. 

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Anlagen

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