Beschlussvorlage - 2021/0932
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2021
hier: Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Finanzmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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08.07.2021
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Sachverhalt
Gemäß § 4 des Saarlandpakt-Gesetzes in Verbindung mit § 3 der Verordnung zur Ausführung des Saarlandpakt-Gesetzes haben die Gemeinden die bei ihnen verbleibenden strukturellen Liquiditätskredite nach einem verbindlichen Tilgungsplan in einem Zeitraum von 45 Jahren beginnend ab 2020 zurückzuführen. Maßgebliche Berechnungsgrundlage hierfür ist der Stand der strukturellen Liquiditätskredite zum 31.12.2019.
Da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens das Saarlandpakt-Gesetzes das Jahresergebnis für 2019 noch nicht vorlag, mussten für die Ermittlung des Bestandes an strukturellen Liquiditätskrediten zum 31.12.2019 anstelle des Ergebnisses für 2019 die Planzahlen für 2019 zugrunde gelegt werden. Danach ergab sich für Völklingen ein struktureller Liquiditätskreditbestand von rd. 48,8 Mio. € und daraus resultierend eine Mindesttilgung für 2021 in Höhe von 872.354,29 €.
Nachdem das vorläufige Ergebnis für 2019 zwischenzeitlich vorliegt und sich dadurch gegenüber den Planzahlen eine Verbesserung um rd. 3,6 Mio. € ergeben hat, wurde seitens der Verwaltung der Bestand an strukturellen Liquiditätskrediten zum 31.12.2019 auf rd. 45,2 Mio. € nach unten korrigiert und daraus resultierend auch die Mindesttilgung für 2021 auf 808.255,66 € reduziert.
Dieses Vorgehen wird jedoch von der Kommunalaufsichtsbehörde nicht akzeptiert, da der Jahresabschluss für 2019 bisher weder festgestellt noch prüffähig aufgestellt ist. Von daher ist für den Haushalt 2021 weiterhin von einem strukturellen Liquditätskreditbestand von rd. 48,8 Mio. € und einer Mindesttilgung von 872.354,29 € auszugehen (siehe beigefügte E-Mail des Landesverwaltungsamtes).
Dies hat zur Folge, dass die Defizitobergrenze nun um rd. 29.000 € überschritten wird und der Haushalt so nicht genehmigungsfähig ist.
Zur Haushaltsverbesserung wird seitens der Verwaltung daher Folgendes vorgeschlagen:
Für den Abriss des städt. Anwesens "Straße des 13. Januar 145" sind im Haushalt 2021 beim USK 61500.51000 150.000 € eingestellt. Zwischenzeitlich wurde jedoch im Bauausschuss beschlossen, das Gebäude nicht abzureißen sondern an einen Interessenten zu veräußern. Die Abrisskosten von 150.000 € können somit eingespart werden.
Dadurch tritt im Ergebnishaushalt eine Verbesserung um 150.000 € ein und die Defizitobergrenze wird um rd.121.000 € unterschritten.
Die Ergebnisverbesserung bedingt eine Änderung der Haushaltssatzung.
Die geänderte Haushaltssatzung ist als Anlage 1 beigefügt.
Weiterhin sind in aktualisierter Fassung beigefügt:
- Gesamtergebnishaushalt 2021
- Gesamtfinanzhaushalt 2021
- Berechnungsblätter Normalentwicklung
- Berechnungsblatt Strukturelles Ergebnis
- Berechnungsblatt Reales Ergebnis
- Stellungnahme Kommunalaufsicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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115,8 kB
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85,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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442,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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568,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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622,3 kB
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