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Beschlussvorlage - 2021/0921

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Die G…

  Die in der Anlage beigefügte Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Völklingen einschließlich der Gebührentarife wird beschlossen. 

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Sachverhalt

 

Die derzeit geltende Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Völklingen einschließlich der zugehörigen Tarife wurde in der Sitzung des Stadtrates am 02.05.2013 beschlossen. Sie ist am Tage nach der Bekanntmachung, somit am 30.05.2013 in Kraft getreten.

Eine Neufassung ist erforderlich, da im Tarif aufgeführte Fahrzeuge weggefallen sind bzw. ersetzt wurden.

In der Neufassung werden die Gebührentarife in drei Gruppen aufgeteilt
:
1. Personalkosten
2. Sachkosten
3. sonstige Leistungen

Personalkosten:
Bei der Berechnung des pauschalierten Stundensatzes für Personalkosten wurden die vom Statistischen Bundesamt festgestellten durchschnittlichen Bruttolöhne von Arbeitnehmern in Deutschland zugrunde gelegt. Danach erhalten Männer durchschnittlich 22,78 €/Std. und Frauen 18,62 €/Std. In der für die Sitzung des Hauptausschusses am 11.05.21 vorbereiteten Neufassung der Tarife wurden diese Beträge mit einem Tarif von 20,- €/Std. gemittelt.

Mit Eingabe der Fraktion WIR BÜRGER vom 18.05.2021 wurde eine Erhöhung des Tarifes auf 25,- €/Std. beantragt. Für diese Erhöhung gibt es kein fundamentales Zahlenwerk bzw. Berechnungsmodell.

Im Sinne der grundrechtlichen Gleichbehandlung wird die Anhebung auf 22,- € vorgeschlagen.

Sachkosten:
In dieser Gebührengruppe wurden nicht mehr die einzelnen Fahrzeuge mit den amtlichen Kennzeichen aufgelistet, sondern nur noch die Fahrzeugtypen. Die unterschiedlichen Einsatzfahrzeuge (Kommandowagen, Einsatzleitwagen, TSF-W, HLF, Drehleiter, Rüstwagen, usw.) wurden dabei in Fahrzeuggruppen mit gleichartigen Fahrzeugen unterteilt. Dies dient der Vereinfachung der Gebührenstruktur, der Verringerung des Verwaltungsaufwandes, verbessert die Übersichtlichkeit der Gebührensatzung und trägt insbesondere zu einer gerechteren Gebührenabrechnung bei.

Bei der Berechnung der Tarife wurde vom Anschaffungspreis des Fahrzeuges die Zuwendung in Form der Feuerschutzsteuer subtrahiert, um den Eigenanteil der Stadt zu ermitteln. Ausgehend von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren beträgt die lineare Abschreibung 5% vom Anschaffungspreis (Eigenanteil). Dieser Betrag wurde durch die jährlichen durchschnittlichen Betriebsstunden dividiert. Daraus ergibt sich der Preis je Stunde.

Das Alter der Fahrzeuge bleibt bei diesem Berechnungsmodell unberücksichtigt. Der Wertverlust wird durch höhere Reparaturkosten ausgeglichen. In der aktuell noch gültigen Gebührensatzung sind die Fahrzeugnebenkosten in vielen Einzelpositionen gesondert mit Stundentarifen, Fahrzeugkilometer, Dauer der Laufzeit einzelner Geräte (Pumpen, Schläuche, Strahlrohre etc.) angegeben. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass während eines Einsatzes eine detaillierte Erfassung und Aufschlüsselung dieser Positionen nicht möglich ist. Die Geräte sind fester Bestandteil der Fahrzeuge und somit im Anschaffungspreis enthalten. Die Benutzung pro Einsatz ist faktisch nicht berechenbar.

Zum Verständnis wird nachfolgend die Berechnung für den Tarif am Beispiel einer DLK 7/31 und eines LF 3/42 angegeben:

Beispiel DLK 7/31

Anschaffungspreis                                                 650.000,00 €

abzgl. Zuschuss Reg.Verb. 50%                           325.000,00 €

Eigenanteil                                                            325.000,00 €

 

Abschreibung

(20 Jahre Verwendungszeit)

lineare Abschreibung 5% v. Eigenanteil                 16.250,00 €

dividiert durch die durchschnittlichen jährl.

Betriebsstunden (ca. 80)                                             203,13 € / Std.

 

Stundensatz abgerundet                                             200,00 €

 

Beispiel LF 3/42

Anschaffungspreis                                                320.000,00 €

abzgl. Zuschuss Reg.Verb.           40%                128.000,00 €

Eigenanteil                                                            192.000,00 €

 

Abschreibung

(20 Jahre Verwendungszeit

lineare Abschreibung 5% v. Eigenanteil                    9.600,00 €

dividiert durch die durchschnittlichen jährl.

Betriebsstunden (ca. 100 )                                             96,00 € / Std.

 

Stundensatz aufgerundet                                              100,00 €

 


In der Anlage sind die derzeit gültige Gebührensatzung und der Entwurf der Neufassung beigefügt.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

  Durch die Neufassung der Tarife wird weder mit Mehr- noch mit Mindereinnahmen gerechnet. 

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Anlagen

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