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Beschlussvorlage - 2021/0885

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1:

Der Jahresabschluss der Stadt Völklingen zum 31. Dezember 2016 wird wie folgt festgestellt:

Bilanzsumme:               299.193.306,88 €
Allgemeine Rücklage:     67.985.054,54 €
Ausgleichsrücklage:                        0,00 €
Jahresfehlbetrag:              7.273.787,26 €


2:

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.273.787,26 € ist durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage abzudecken.


3:

Dem Herrn Oberbürgermeister wird für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt

  

Die Stadt Völklingen hat mit Wirkung vom 1. Januar 2008 die Umstellung ihres Haushalts- und Rechnungswesens auf die Doppik vollzogen.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 erfolgte auf der Grundlage des § 99 KSVG in Verbindung mit den §§ 37 – 45 KommHVO und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.

Gemäß den Vorschriften des Gesetzes über das neue kommunale Rechnungswesen im Saarland sowie den Vorschriften des KSVG hatte die Oberbürgermeisterin das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Völklingen mit der Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Völklingen beauftragt.

Die Abschlussprüfung wurde auftragsgemäß vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Völklingen durchgeführt. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresab-schlusses 2016 der Stadt Völklingen datiert vom 17. Mai 2021 und führte zu keinen Einwendungen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 schließt mit folgenden Zahlen ab:

Bilanzsumme:               299.193.306,88 €
Allgemeine Rücklage:     67.985.054,54 €
Ausgleichsrücklage:                        0,00 €
Jahresfehlbetrag:              7.273.787,26 €

Das jahresbezogene Defizit laut Ergebnisplan 2016 (incl. 1. Nachtragshaushalt) in Höhe von 13,7 Mio € hat sich im Ergebnis um 6,4 Mio € verbessert. 
Die Ergebnislage der Haushaltswirtschaft in 2016 wurde bei um 4,3 Mio € geringerem Gewerbesteueraufkommen durch gesunkene Schlüsselzuweisungen vom Land von 17,7 Mio € in 2015 auf 16,6 Mio € geprägt. Darüber hinaus beeinflusst die Ergebnislage weiterhin negativ die zu zahlende Regionalverbandsumlage mit 25,0 Mio € (2015 24,5 Mio €).

Weitere Erläuterungen zum Jahresabschluss 2016 können in der Sitzung gegeben werden, in welcher auch die Vertreter des Rechnungsprüfungsamtes anwesend sein werden.

Eine Ablichtung des Schlussberichtes über die Jahresabschlussprüfung 2016 ist als Anlage beigefügt.

Es wird noch darauf hingewiesen, dass zu diesem Tagesordnungspunkt eine besondere Vorsitzende oder ein besonderer Vorsitzender zu bestellen ist.

 

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Anlagen

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