Beschlussvorlage - 2021/0852
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsmannsbezirk X - Völklingen-Lauterbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Recht und Versicherungen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Lauterbach
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Entscheidung
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23.06.2021
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Sachverhalt
Die Amtszeit des Schiedsmannes im Schiedsmannsbezirk X, Völklingen-Lauterbach,
endete am 18.02.2021. Eine Neuwahl ist deshalb erforderlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Saarl. Schiedsordnung (SSchO) soll die Gemeinde die Wahl von Schiedspersonen in geeigneter Form bekanntmachen, damit sich interessierte Bewerber/Bewerberinnen der Wahl stellen können. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgte daher im Völklinger Wochenspiegel am 26.02.2021. Interessierte Bewerber/Bewerberinnen konnten sich bis zum 19.03.2021 bewerben.
Es wurde nur eine Bewerbung abgegeben.
Der bisheriger Schiedsmann, Herr Sascha Fehrentz, hat mit Schreiben vom 28.01.2021 sein Interesse an einer weiteren Amtszeit bekundet.
Der Vollständigkeit halber werden noch folgende Informationen gegeben:
§ 2 (Eignung) der Saarl. Schiedsordnung (SSchO) lautet wie folgt:
Abs. 1
Zu Schiedspersonen können Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.
Abs. 2
Das Amt kann nicht bekleiden:
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
2. wer wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist.
Abs. 3
In das Amt soll nicht berufen werden,
1. wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat,
2. wer nicht in dem Schiedsmannsbezirk wohnt,
3. wer durch sonstige nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögung beschränkt ist.
Gem. § 3 Saarl. Schiedsordnung vom 19.04.2001 erfolgt die Wahl der Schiedsleute durch den Ortsrat für die Dauer von 5 Jahren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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114,1 kB
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