Beschlussvorlage - 2021/0698-006
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Finanzmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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20.05.2021
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Beschlussentwurf
…
1.)
Es wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
(Einzusetzen: Haushaltssatzung gemäß Anlage 1)
2.)
Zu Lasten des Haushaltes 2022 werden in den Haushalt 2021 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 3.100.000 € eingestellt:
- USK 13000.94120 - Umbau des Feuerwehrgerätehauses "Fontanestraße": 1.000.000 €
- USK 21102.95100 - Ausbau der Turnhalle für Mehrzwecknutzung Grundschule Fürstenhausen: 250.000 €
- USK 21108.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Grundschule Ludweiler: 100.000 €
- USK 46470.94500 - Neubau Evangelische Kindertagesstätte "Uttersbergstraße": 1.500.000 €
- USK 56500.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Sporthalle "Saarstraße": 250.000 €
3.)
Zu Lasten des Haushaltes 2023 werden in den Haushalt 2021 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 1.650.000 € eingestellt:
- USK 13000.94120 - Umbau des Feuerwehrgerätehauses "Fontanestraße": 900.000 €
- USK 21102.95100 - Ausbau der Turnhalle für Mehrzwecknutzung Grundschule Fürstenhausen: 250.000 €
- USK 46470.94500 - Neubau Evangelische Kindertagesstätte "Uttersbergstraße": 500.000 €
4.)
Das vorliegende Investitionsprogramm 2019 bis 2024 wird mit folgenden Jahresinvestitionssummen beschlossen:
2019: 14.853.500 €
2020: 11.984.500 €
2021: 15.252.000 €
2022: 14.905.000 €
2023: 11.044.000 €
2024: 9.925.500 €
Sachverhalt
Der Haushaltsplanentwurf wurde in der Hauptausschusssitzung am 11.05.2021 abschließend beraten. Hierbei wurde das seitens der Verwaltung vorgelegte Investitionsprogramm durch mehrheitlichen Beschluss gemäß dem Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion zur Reduzierung des Investitionsvolumens um 885.000 € (siehe hierzu Anlage 6 zu Vorlage Nr. 2021/0698-005) noch einmal abgeändert.
Weiterhin wurde auf Antrag der SPD-Fraktion der § 8 der Haushaltssatzung gestrichen.
Zur endgültigen Beschlussfassung sind daher in der Fassung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11.05.2021 beigefügt:
- Haushaltssatzung 2021
- Investitionsprogramm 2019 - 2024 nach städt. Muster
- Investitionsprogramm 2019 - 2024 gemäß Muster nach Anlage 8a VV zur KommHVO
- Gesamtfinanzhaushalt 2021
- Teilfinanzpläne (Investitionen) nach Budgets
Was den Ergebnishaushalt und die Berechnungsblätter angeht, haben sich gegenüber der Vorlage Nr. 2021/0698-004 keine Änderungen mehr ergeben, so dass auf eine erneute Beifügung verzichtet wurde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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