Informationsvorlage - 2021/0850

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf die als Anlage beigefügte E-Mail des Ortsvorsteher Herrn Peters wird verwiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 


Frage:  "Nach welche Kriterien erfolgt die Wahl des Standortes?"


Gemäß den Richtlinien des Zuwendungsgebers wird der Umbau von barrierefreien Bushaltestellen gefördert, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

 

- hohes Fahrgastaufkommen im Vergleich zu anderen Haltestellen im Gebiet des    

  Aufgabenträgers (falls vorhanden: Ein- und Aussteigerzahlen auf der Basis von 

  Fahrgastzählungen; alternativ: Abschätzung der Einwohner im Einzugsbereich),

 

- hohe quantitative Bewertung des ÖPNV-Angebotes im Vergleich zu den

  anderen   Haltestellen im Gebiet des Aufgabenträgers (Fahrtenzahl,

  Taktverkehr, Zugehörigkeit   zum Landesbusliniennetz),

 

- sogenannte soziale Bedarfsschwerpunkte für mobilitätseingeschränkte

  Menschen, müssen im unmittelbaren Einzugsbereich der Haltestelle (Radius von

  400 bis 600 m)   vorhanden sein; Soziale Bedarfsschwerpunkte sind

  insbesondere Alten-/Pflegeheime,  Krankenhäuser und sonstige medizinische   

  Einrichtungen, Behin-dertenwerkstätten, Schulen und Kindergärten,

 

 - die Haltestelle ist/wird in den nächsten drei Jahren barrierefrei erreichbar sein

   oder - wird vom Antragsteller als "allgemein dringlich" eingestuft. Dabei ist

   schriftlich dem Zuwendungsgeber mitzuteilen, dass o.g. Kriterien geprüft

   worden sind. Darüber hinaus muss die "allgemeine Dringlichkeit" detalliert

   begründet werden.

 

Sind die vorgenannten Kriterien des Zuwendungsgebers erfüllt bzw. teilweise erfüllt erfolgt die Festlegung der umzubauenden Bushaltestellen in erster Linie gemäß den Vorschlägen der Völklinger Verkehrsbetriebe (VVB), da diesen die notwendigen Zahlen und Fakten zur Verfügung stehen und somit auch schlussendlich am besten beurteilen können, wo Handlungsbedarf besteht.

 

Seitens des FD 54 muss aber auch aus bautechnischer Sicht geprüft werden, ob ein barrierefreier Umbau baulich möglich ist. Trotz des Umstandes, dass viele Bushaltestellen im Stadtteil Lauterbach im Vergleich zu den anderen Bushaltestellen im Stadtgebiet Völklingen die oben angeführten Kriterien nicht erfüllen, wurde/wird von hier aus versucht, in Absprache mit dem VVB, auch Haltestellen im Stadtteil Lauterbach zu berücksichtigen.

 

 

Frage: "Wie kann eine Haltestelle gestaltet werden" und

           "Was muss bei der Gestaltung beachtet werden"


Grundsätzlich, und hier liegt auch der Kern des geplanten Umbaus der Bushaltestellen, ist eine allgemeine Barrierefreiheit anzustreben. Insbesondere ist hier ein niveaugleicher Ein- und Ausstieg sowie eine blinden- und sehbehindertengerechte Anlage zu nennen.


Im Zuge des Bushaltestellenumbaus wird aber auch eine allgemeine Verbesserung des Fahrgastbereiches anvisiert, wie beispielsweise die Errichtung eines Fahrgastunterstandes. Hier gilt es zu beachten, dass zurückliegend bei der Wahl der Art des Fahrgastunterstandes seitens der Stadtverwaltung großen Wert auf eine helle freundliche Ausgestaltung gelegt wurde. Der entsprechende Fahrgastunterstand sollte eine gute Einsehbarkeit und Übersichtlichkeit bieten, sowie transparent/durchsichtig sein, um "Angsträume" wie zum Beispiel bei gemauerten/geschlossenen Systemen, wo keine Einsehbarkeit gegeben ist, zu vermeiden.


Unabhängig davon, werden in erster Linie auch nur Bushaltepunkte in Fahrtrichtung Völklingen (Innenstadt) mit einer Fahrgastüberdachung berücksichtigt, da in diesen Fällen auch Wartezeiten für den Fahrgast gegeben sind; bei Bushaltepunkten in Zielfahrtrichtung erfolgt nur ein Ausstieg und somit entstehen hier keine Wartezeiten, die eine Fahrgastüberdachung rechtfertigen würden.



Info:
Aktuell wurde der Bushaltepunkt "Dellwieserweg" in der Hauptstraße geg. Hsnr. 296 (Fahrtrichtung Völklingen) barrierefrei umgebaut (11. BA).


Der Bushaltepunkt "Sägewerk" in der Hauptstraße geg. Hsnr. 22a (Fahrtrichtung Völklingen) ist Bestandteil des 14. BA (Haltepunkt ist derzeit vor Hsnr. 11/13 und muss wegen Umbau verlegt werden geg. Hsnr. 22a), Umbau voraussichtlich im Jahr 2022.


Der Bushaltepunkt "Alter Zoll" in der Hauptstraße im Bereich Hsnr. 349a (Fahrtrichtung Völklingen) ist Bestandteil des 14. BA (dieser Haltepunkt kann nur umgebaut werden, wenn durch die Stadtwerke Völklingen im Vorgang ein Grunderwerb erfolgt); wenn Umbau, dann voraussichtlich im Jahr 2022.


Der Bushaltepunkt "Köhlerstraße" in der Hauptstraße vor Hsnr. 111 (Fahrtrichtung Völklingen) ist Bestandteil des 15. BA; dieser 15. BA ist seitens der Stadt VK beantragt, aber noch nicht genehmigt.

 

 

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Anlagen

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