Beschlussvorlage - 2021/0698-003

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 1.)

Es wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

 

         (Einzusetzen: Haushaltssatzung gemäß Anlage 1)

 

2.)

Zu Lasten des Haushaltes 2022 werden in den Haushalt 2021 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 3.100.000 € eingestellt:

- USK 13000.94120 - Umbau des Feuerwehrgerätehauses "Fontanestraße": 1.000.000 €

- USK 21102.95100 - Ausbau der Turnhalle für Mehrzwecknutzung Grundschule Fürstenhausen: 250.000 €

- USK 21108.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Grundschule Ludweiler: 100.000 €

- USK 46470.94500 - Neubau Evangelische Kindertagesstätte "Uttersbergstraße": 1.500.000 €

- USK 56500.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Sporthalle "Saarstraße": 250.000 €

 

3.)

Zu Lasten des Haushaltes 2023 werden in den Haushalt 2021 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 1.650.000 € eingestellt:

- USK 13000.94120 - Umbau des Feuerwehrgerätehauses "Fontanestraße": 900.000 €

- USK 21102.95100 - Ausbau der Turnhalle für Mehrzwecknutzung Grundschule Fürstenhausen: 250.000 €

- USK 46470.94500 - Neubau Evangelische Kindertagesstätte "Uttersbergstraße": 500.000 €

 

 

 

4.)

Das vorliegende Investitionsprogramm 2019 bis 2024 wird mit folgenden Jahresinvestitionssummen beschlossen:

2019: 14.853.500 €

2020: 11.984.500 €

2021: 16.137.000 €

2022: 14.410.000 €

2023: 11.044.000 €

2024:   9.925.500 €

 

 

 

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Sachverhalt

 

  Der Haushaltsplan 2021 wurde in den Sitzungen des Hauptausschusses am 04.02.2021 und 16.03.2021 noch als Doppelhaushalt für die Jahre 2021 und 2022 vorberaten. Der Stadtrat hat jedoch in seiner Sitzung am 25.03.3021 beschlossen, für 2021 nur einen Einzelhaushalt aufzustellen. Entsprechend dieses Beschlusses wurden alle Haushaltsunterlagen auf einen Einzelhaushalt abgeändert und auf den aktuellen Stand gebracht.

 

Für die abschließenden Beratungen sind daher in aktueller Fassung beigefügt:

 

- Haushaltssatzung für 2021

 

- Gesamtergebnishaushalt 2021

 

- Gesamtfinanzhaushalt 2021

 

- Teilergebnishaushalte nach Budgets

 

- Teilfinanzpläne (Investitionen) nach Budgets

 

- Investitionsprogramm 2019 bis 2024 herkömmliche Fassung

 

- Investitionsprogramm 2019 bis 2024 gemäß Muster nach Anlage 8a VV zur KommHVO

 

- Berechnungsblätter Normalentwicklung

 

- Berechnungsblatt Strukturelles Ergebnis

 

- Berechnungsblatt Reales Ergebnis

 

 

Der ursprüngliche Haushaltsplanentwurf beinhaltete u.a. eine Grundsteuererhöhung in 2021 und 2022 um jeweils 100 Prozentpunkte. Mehrere Ratsfraktionen haben jedoch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass für sie eine Grundsteuererhöhung nicht in Frage kommt. Stattdessen wurde die Verwaltung aufgefordert, entsprechende Einsparvorschläge zu unterbreiten.

 

In der Hauptausschusssitzung am 16.03.2021 wurden diese Einsparvorschläge vorgestellt und erörtert. Mit diesen von der Verwaltung vorgeschlagenen Haushaltsverbesserungen wird die zulässige Defizitobergrenze in 2021 ohne Grundsteuererhöhung derzeit nur noch um rd. 114.000 € überschritten. Deutlich schlechter sieht dies jedoch für die Folgejahre aus. Bereits in 2022 wird nach derzeitigem Stand die zulässige Defizitobergrenze ohne Grundsteuererhöhung um rd. 3,5 Mio. € und in 2023 ff um jeweils mehr als 5 Mio. € überschritten.

 

Wichtig ist hier noch der Hinweis, dass bei den vorgenannten Zahlen immer nur das strukturelle Ergebnis betrachtet wird, da dieses die Grundlage für die Genehmigung des Haushaltes darstellt. Sieht man sich zusätzlich einmal das reale Ergebnis an erkennt man, dass sich das tatsächliche zahlungsbezogene Plandefizit bis zum Ende des Jahres 2023 auf rd. 43,7 Mio. € kumulieren wird.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 Saarlandpaktgesetz sind diese bis zum 31.12.2023 aufgelaufenen Fehlbeträge ab 2024 entweder innerhalb von 3 Jahren zurückzuführen oder dem Bestand der Liquiditätskredite zuzuschlagen und dann über einen Zeitraum von 41 Jahren zu tilgen.

 

Ergänzend zum aktuellen Entwurf des Investitionsprogramms hat der Ortsrat Ludweiler in seiner Sitzung am 22.03.2021 im Rahmen der Anhörung zum Haushaltsplan noch folgende Maßnahmen für den Ortsteil beantragt:

 

- Anschaffung eines Beamers für den Sitzungssaal des Ortsrates

(Anmerkung: da Anschaffungskosten unter 1.000 € sind, kann die Beschaffung nur über den Ergebnisplan erfolgen)

 

- Prüfung, ob noch weitere Ladestellen für E-Autos bzw. E-Bikes eingerichtet werden können

 

- Überprüfung der Reaktivierung stillgelegter Sirenen bzw. Aufbau weiterer Sirenen

 

- Fortsetzung der energetischen Sanierung des Umkleidegebäudes am Sportplatz Ludweiler (z.B. Dachsanierung) und Erneuerung der Leuchtmittel in den Flutlichtanlagen (LED).

 

 

 

 

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Anlagen

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