Beschlussvorlage - 2021/0770-002
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulstandorte Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Kita, Grundschulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.03.2021
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Erledigt
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Ortsrat Völklingen
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Anhörung
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Beschlussentwurf
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1. Es wird der Neubau einer 4- zügigen Gebundenen Ganztagsschule mit Hort in der Innenstadt beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Finanzierung und Umsetzung zu beginnen.
2. Es wird der Ausbau der Grundschule Haydnstraße, mit FGTS, in eine 3- zügige Grundschule beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Finanzierung und Umsetzung zu beginnen.
3. Die Grundschule Bergstraße soll als 2- zügige Grundschule mit FGTS betrieben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Verhandlungen zur Umsetzung der Maßnahme zu führen.
4. Die Grundschule Röchlinghöhe soll als 1- zügige Grundschule mit FGTS als Dependance oder Koop-Schule für einen Innenschulstandort betrieben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Verhandlungen zur Umsetzung der Maßnahme zu führen.
5. Die Grundschule Fürstenhausen wird in eine 3- zügige Grundschule mit ausreichenden Förderräumen, Lehrerzimmern und FGTS ausgebaut. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Finanzierung und Umsetzung zu beginnen.
Sachverhalt
Auf den Austausch über diese Angelegenheit in den bereits stattgefundenen Sitzungen wird Bezug genommen.
Insbesondere die Beschulung im Innenstadtbereich fordert den Neubau bzw. den Ausbau von Schulstandorten. Der Bedarf von 10 Grundschulzügen wird von Seiten der Verwaltung im Innenstadtbereich gesehen. Hierbei sind die Schüler*innen einbezogen, die jetzt am Standort Fürstenhausen beschult werden. Zukünftig sollte sich die Innenstadtbeschulung so darstellen, dass keine Kinder der Innenstadtbezirke auf andere Stadtgebiete aufgeteilt werden müssen.
Folgende Aufteilung wird von Verwaltungsseite vorgeschlagen:
Neubau Schulstandort Innenstadt
Neubau einer 4- zügigen Gebundenen Ganztagsgrundschule (GGTS), inklusive Hort an einem neu zu erwerbenden Grundstück.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Verwaltungsleitung seit geraumer Zeit mit möglichen Verkäufern von Grundstücken in der Innenstadt in Kontakt steht.
Ausbau bzw. Änderungen der bestehenden Schulstandorte Innenstadt:
Grundschule Röchlinghöhe als 1- zügige Grundschule mit Freiwilliger Ganztagsschule (FGTS), als Dependance bzw. Koop-Schule für die neue 4- zügige GGTS. Der Standort Röchlinghöhe sollte vom 1. – 4. Schuljahr, wenn möglich, 1- zügig beschult werden. In diesem Zusammenhang hat das BiMi darauf hingewiesen, dass eine Dependance in einer 4- zügigen GGTS als schwierig angesehen wird, da es sich dann um eine 5- zügige neue Schule im Aufbau handeln würde.
Ausbau der Grundschule Haydnstraße in eine 3- zügige Grundschule (jetzt 2- zügig, ohne Container), mit FGTS.
Grundschule Bergstraße als 2- zügige Grundschule mit FGTS oder als 3- zügiger Schulstandort, mit der Schule Röchlinghöhe als 1- zügige Dependance-Schule. Diese Variante könnte auch als Koop-Schule zur 4- zügigen GGTS ausgewiesen werden.
Somit wäre für die Grundschulkinder im Innenstadtbereich eine 10- zügige Beschulung vorgehalten und dem Anspruch auf die geplante zukünftige Ganztagsbeschulung Rechnung getragen. Die jetzigen Containerlösungen an den Standorten GS Bergstraße, GS Haydnstraße und GS Fürstenhausen sollen durch bauliche Erweiterungen bzw. Veränderungen aufgegeben werden.
Die Schulbezirksgrenzen sollten, im Zusammenhang mit den zuvor beschriebenen Maßnahmen, so gesetzt werden, dass in allen Schulstandorten der Innenstadt eine gute Durchmischung der Bevölkerung entsteht, sodass keine Innenstadtschule benachteiligt wird. Hierbei sollen die betroffenen Schulleitungen und das BiMi involviert werden.
Das BiMi begrüßt die Bereitschaft, eine neue 4-zügige GGTS mit Hort zu errichten. Diese Maßnahme, so die Aussage des BiMi, sei grundsätzlich gut geeignet, die bereits seit einiger Zeit vorhandenen Kapazitätsengpässe bei der Versorgung der Grundschulkinder mit Grundschulplätzen zu lindern und bestenfalls dauerhaft zu beheben. Auch die Absicht, die neu festzusetzenden Schulbezirksgrenzen so zu wählen, dass eine gute Durchmischung aller Bevölkerungsgruppen entsteht, damit keine Schule benachteiligt wird, findet die ausdrückliche Unterstützung des BiMi.
Hinsichtlich dieser Aussage des BiMi wird in einem ersten Schritt der Neubau einer 4- zügigen GGTS zu beschließen sein. Die sich daran anschließenden Maßnahmen im Zusammenhang mit den Schulstandorten Innenstadt, dazu gehört auch der Standort Röchlinghöhe, werden daran angeknüpft. Das heißt, dass die oben aufgezeigten Änderungen der Schulbezirksgrenzen sowie der Ausbau bzw. die Veränderungen an den bestehenden Schulstandorten im Innenstadtbereich und Röchlinghöhe nach Beginn der Bauphase der 4- zügigen GGTS folgen. Natürlich in Abstimmung mit dem BiMi.
Für den Standort Fürstenhausen empfiehlt die Verwaltung den Ausbau zu einer 3- zügigen Grundschule mit ausreichenden Förderräumen, Lehrerzimmern und ausreichenden Möglichkeiten einer Ganztagsbetreuung (FGTS) und somit die dortige Containerlösung, wie zuvor schon beschrieben, aufzugeben. Dies sollte im Anschluss an die zuvor dargestellte Umsetzung der Innenstadtbeschulung erfolgen.
Um die vorgestellten Maßnahmen umsetzen zu können, muss der Beschluss eines 4- zügigen Neubaus einer GGTS zunächst gefasst werden. Anschließend sollten, unter Einbindung des BiMi, die nachfolgenden Maßnahmen hinsichtlich des Umgangs mit den Standorten Bergstraße und Röchlinghöhe, insbesondere hinsichtlich der möglichen Dependance- und Koop- Regelungen, sowie der Zügigkeit erfolgen.