Beschlussvorlage - 2021/0771

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

1.Neubau einer 6-gruppigen KiTa in der Uttersbergstraße

a) Es wird beschlossen, dass die Stadt Völklingen als Bauträger auf dem Grundstück Uttersbergstraße eine 6-gruppige Kita bauen wird, welche von dem Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen im Saarland zu betreiben ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Finanzierung und Umsetzung zu beginnen.

b) Es wird beschlossen, dass sich die Stadt Völklingen verpflichtet, zum Ausgleich ungedeckter Betriebskosten (ohne Betriebskindergartenplätze) einen Beitrag zu leisten, welcher sich an den ungedeckten, angemessenen Betriebskosten orientiert.

 

2. Temporäre Nutzung in Räumen der ev. Kirche Rheinstraße

Die Einrichtung einer temporären Betreuungsmöglichkeit in den Räumen der Ev. Versöhnungskirchengemeinde unter Betriebsträgerschaft des Verbandes Ev. Kindertageseinrichtungen wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Landesjugendamtes, beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme betraut.

 

3. Neubau einer 6-gruppigen KiTa in der Innenstadt

Der Bedarf zur Bereitstellung einer 6- gruppigen Einrichtung wird festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die dafür erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Finanzierung, der Akquirierung von freien Trägern und der Umsetzung zu beginnen.

 

4. Verstetigung der vormaligen Außengruppe der bilingualen KiTa Lauterbach

Die Verstetigung der vormaligen Außengruppe KiTa Lauterbach wird beschlossen und die Verwaltung mit der Belegung von freien, nicht in Völklingen benötigten Betreuungsplätzen mit Kindern aus Frankreich betraut. Zusätzlich wird beschlossen, die bisher für die Außengruppe befristeten Arbeitsplätze in unbefristete Arbeitsplätze umzuwandeln.

 

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Sachverhalt

 

Auf den Austausch über diese Angelegenheit wird Bezug genommen. Die Bedarfsplanung hinsichtlich der vorzuhaltenden Betreuungsplätze obliegt dem Regionalverband Saarbrücken. Die dafür benötigten Einwohnerzahlen werden vom Regionalverband jährlich, Stichtag 31.07., in den Kommunen abgefragt und sind Bestandteil der Entwicklungsplanung.

Folgende Maßnahmen wurden in der Vergangenheit umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung:

Sanierung und Erweiterung St. Eligius, seit Sommer 2018 am Netz, zusätzliche 22 Krippenplätze (2 Krippengruppen).

Erweiterung der 2- gruppigen KiTa der Kinderstätte Geislautern, zusätzlich 1 Gruppe altersgemischt oder Ü3, geht im kommenden Sommer ans Netz vorbehaltlich der Personalisierung.

Erweiterung der KiTa Lauterbach, die dortige temporäre Außengruppe wird in das KiTa-Gebäude integriert, um das Platzangebot der temporären Gruppe zu verstetigen, voraussichtliche Fertigstellung im kommenden Sommer.

Neubau und Erweiterung der KiTa Rheinstraße, zusätzlich 1 KiTa-Gruppe und 2 Krippengruppen, seit Beginn KiTa-Jahr 2020 am Netz.

Erweiterung des kath. Montessori-Kinderhauses St. Konrad, Röchlinghöhe, zusätzliche 31 KiGa-Plätze und 11 Krippenplätze, bereits in der Umsetzung weit fortgeschritten, voraussichtliche Öffnung im Herbst 2021.

Bau einer inklusiven KiTa durch die Lebenshilfe gGmbH im Stadtteil Wehrden für 75 Kinder im Alter von 8 Wochen bis zum Schuleintritt.  Angedacht sind 5 altersgemischte Gruppen mit 15 Kindern pro Gruppe, davon 10 Kinder über drei, 5 Kinder unter drei Jahren. In jeder Gruppe sollen 2 Kinder mit Eingliederungshilfe im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt und 1 Kind mit Eingliederungshilfe unter drei Jahren betreut werden. Es werden demnach insgesamt 15 Kinder mit Eingliederungshilfe (10 Kinder über drei, 5 Kinder unter drei Jahren) in der Einrichtung zu betreuen sein. Somit werden 60 Betreuungsplätze für Kinder ohne Eingliederungshilfe geschaffen. Nach Rückmeldung des Fachdienstes 52 ist das Bebauungsplanverfahren für diese Maßnahme noch nicht abgeschlossen, jedoch die Öffentlichkeitsbeteiligung. Den Abschluss findet das Verfahren mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, der allerdings erst noch erfolgen muss. Nach Rückmeldung des mit dem Auftrag betrauten Architekturbüros wird die Bauzeit, nach Erteilung der Baugenehmigung, ca. 1,5 Jahre dauern.

Die zuvor beschriebenen Maßnahmen werden nicht ausreichen, den Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken. Hinsichtlich der Bedarfsplanung des Regionalverbandes und den damit verbundenen Gesprächsterminen, werden folgende Maßnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen:

 

Stadtteil Fürstenhausen

Neubau einer 6-gruppigen KiTa in der Uttersbergstraße

Auf die bereits in dieser Angelegenheit geführte Sitzung und Beschlussfassung zum Kauf des Grundstückes in der Uttersbergstraße wird verwiesen. Das Grundstück, so die Rückmeldung, befindet sich nun im Besitz der Stadt Völklingen. Somit könnte von Verwaltungsseite mit der Planung und Umsetzung des Neubaus begonnen werden.

Hier ist zu erwähnen, dass die Erwägung des Neubaus einer 6-gruppigen Einrichtung in Fürstenhausen im Zusammenhang mit der dort jetzt 2- gruppigen ev. KiTa in der Vereinshausstraße zu sehen ist. Der dortige Träger hat die Verwaltungsleitung darüber informiert, dass kostenintensive Sanierungsarbeiten anstehen, die von Seiten des Trägers nicht erbracht werden können und somit die Gefahr bestand, die dortigen Gruppen zu schließen, was den Wegfall von 40 Betreuungsplätzen bedeutet hätte. In diesem Zusammenhang und aufgrund der Bedarfsbetrachtung des Regionalverbandes wurde vorgeschlagen, eine neue 6- gruppige Einrichtung in der Uttersbergstraße zu errichten. Hier sollten die Betreuungsplätze der jetzigen 2- gruppigen Einrichtung / Vereinshausstraße untergebracht werden und zusätzliche Möglichkeiten der Betreuung für Kinder aus Fürstenhausen und Fenne zur Verfügung gestellt werden. Somit könnten zusätzliche 4 Gruppen (2 Krippengruppen, 2 KiTa-Gruppen) geschaffen werden. Die Einrichtung sollte von der Stadt als Bauträger errichtet werden.

Als Betriebsträger der neuen 6- gruppigen Einrichtung hat sich der Verband Ev. Kindertageseinrichtungen im Saarland angeboten. Herr Dr. Albersdörfer, Geschäftsführer, hatte bereits bestätigt, dass, wenn von Seiten der Stadt die Bauträgerschaft für diese Einrichtung übernommen wird, der Verband die Betriebsträgerschaft übernimmt. Die über die Kosten der jetzt 2- gruppigen Einrichtung der ev. KiTa hinausgehende Kosten des Betriebes müssten jedoch von der Stadt Völklingen an den Verband ausgeglichen werden (gleiche Regelung wie in der KiTa Rheinstraße, Heidstock). Darüber hinaus erklärt Dr. Albersdörfer, dass er sich auch vorstellen könne, in dieser neuen Kita einige Betreuungsplätze für Völklinger Betriebe vorzuhalten. Sollte dies realisiert werden, müssten die Mehrkosten mit den Betrieben, die die Plätze beanspruchen, abgerechnet werden.

Die Baukosten einer 6-gruppigen Kita würden sich auf ca. 4,2 Mio. € belaufen. Es wäre mit einer Realisierungszeit von ca. 5 Jahren zu rechnen.

 

Innenstadt

Temporäre Nutzung in Räumen der ev. Kirche Rheinstraße

Aufgrund der jährlichen Bevölkerungsabfrage des Regionalverbandes im Zusammenhang mit der Entwicklungsplanung im KiTa-Bereich fehlen in der Innenstadt 8 KiTa-Gruppen. Aus diesem Grunde hat ein gemeinsamer Termin mit dem Regionalverband stattgefunden, um zu erörtern, welche Möglichkeiten kurz- und langfristig umgesetzt werden können, um die Bedarfe an Betreuungsplätzen zu decken.

Um möglichst schnell Plätze zur Verfügung stellen zu können, hat die Verwaltung mit der Ev. Versöhnungskirchengemeinde Rücksprache gehalten. Hintergrund war die Bereitstellung der beiden Gruppenräume in der Kirche Rheinstraße, die damals, bis zur Fertigstellung des Neubaus KiTa Rheinstraße, durch die Stadt hergerichtet wurden. Sollte diese Möglichkeit bestehen, hat sich Herr Dr. Albersdörfer, Verband ev. KiTas bereiterklärt, die Betriebsträgerschaft für die beiden temporär einzurichtenden Gruppen zu übernehmen, vorbehaltlich der Übernahme der nicht gedeckten Kosten durch die Stadt. In einer ersten Rücksprache, in dieser Angelegenheit, ging Herr Dr. Albersdörfer von einer jährlichen Mehraufwendung in Höhe von ca. 35.000,00 € aus.

Mittlerweile hat sich die Ev. Versöhnungskirchengemeinde gemeldet und mitgeteilt, die Räumlichkeiten als Kindergartenräume an die Stadt zu vermieten. Als monatlicher Mietpreis wurde 600,00 € zuzüglich Nebenkosten, angegeben.  Die zeitliche Nutzung als Kindergarten ist von Seiten der Versöhnungskirchengemeinde jedoch bis zum 31.12.2022 begrenzt mit dem Hinweis, dass eine Räumung der Gruppen bis zum 28.02.2023 durch die Stadt erfolgen muss. Aufgrund einer früheren Begehung mit dem Landesjugendamt ist bekannt, dass diese Räumlichkeiten höchstens für ca. 40 Kinder über 3 Jahre im Regelbetrieb (6 Std.) zu nutzen sind. Am 31.03.2021 ist eine Begehung mit dem Landesjugendamt vor Ort terminiert. Erst danach kann genau festgehalten werden, wie hoch die Ausgleichzahlungen an den Verband Ev. Kindertageseinrichtungen angesetzt werden müssten und ob es hinsichtlich der Herrichtung der Räume von Seiten des Landesjugendamtes noch Ergänzungsbedarfe gibt.

Wegen der zeitlich begrenzten Nutzungsdauer der Räumlichkeiten muss eine Möglichkeit gefunden werden, diese Betreuungsplätze ab dem 01.01.2023 an einem anderen Standort zu verstetigen. Sollte sich kein freier Träger bereit erklären, die beiden Gruppen aufzunehmen, wird vorgeschlagen, diese Gruppe in die KiTa Neues Rathaus zu integrieren. Hier müsste die KiTa Neues Rathaus baulich erweitert werden.

 

Neubau einer 6-gruppigen KiTa in der Innenstadt

Aufgrund der zuvor genannten Bedarfsbetrachtung in der Innenstadt wird der Neubau einer 6- gruppigen KiTa von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen. Der Standort der neuen 6- gruppigen Einrichtung könnte am Standort der neu zu errichtenden 4- zügigen Ganztagsgrundschule gesehen werden. Hier könnte die neue GGTS als Koop-Schule für die neu zu errichtenden KiTa gesehen werden und beide Bildungseinrichtungen können voneinander profitieren.

Als Träger der neu zu errichtenden KiTa werden Kontakte zu den bisher in Völklingen angesiedelten freien Trägern aufgenommen. Außerdem werden KiTa-Träger, die bisher nicht in Völklingen vertreten sind, angesprochen. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung kürzlich darüber informiert, dass es Interessenten geben würde, die sowohl die Bauträgerschaft wie auch die Betriebsträgerschaft übernehmen könnten. Ein gemeinsamer Besprechungstermin mit den Interessenten und der Verwaltungsleitung wurde vereinbart.

 

Lauterbach

Verstetigung der vormaligen Außengruppe der bilingualen KiTa Lauterbach

Die in der ehemaligen KiTa Lauterbach untergebrachte Außengruppe wird, nach Beendigung der Umbaumaßnahmen, voraussichtlich im Sommer 2021, in die KiTa Lauterbach integriert sein. Somit sollte die damalig temporär eingerichtete Gruppe im ehemaligen KiTa-Gebäude verstetigt und die für die Außengruppe befristet eingerichteten Arbeitsplätze (1 Erzieher*in, 1 Kinderpfleger*in) in unbefristete Stellen umgewandelt werden. Durch den Umzug in das eigentliche KiTa-Gebäude werden, vorbehaltlich der Begehung mit dem Landesjugendamt, zusätzliche 5 Betreuungsplätze geschaffen werden, da die räumliche Trennung der Gruppen aufgehoben und somit eine bessere Aufsicht gewährleistet werden kann. Bisher waren aufgrund der räumlichen Trennung 1 Gruppe mit 11 Krippenkindern, 3 Gruppen mit je 25 Kindern über 3 Jahren und 1 Außengruppe mit 20 Kindern über 3 Jahren in der Betriebserlaubnis vorgegeben.

In diesem Zusammenhang könnten vermehrt Plätze mit Kindern aus Frankreich belegt werden, vorausgesetzt es bestehen keine Bedarfe an Betreuungsplätzen von Kindern aus Völklingen. Dies käme der dort angewendeten bilingualen Pädagogik zugute und würde die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Frankreich hervorheben. Außerdem könnte dies als Zeichensetzung der Stadt Völklingen im Zusammenhang mit der sogenannten Frankreichstrategie gesehen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Die Baukosten einer 6-gruppigen KiTa belaufen sich auf ca. 4,2 Mio €

 

Die temporäre Nutzung der Räumlichkeiten der ev. Kirche Rheinstraße verursacht monatliche Mietkosten i.H. 600,00 €. Zusätzlich sind dem Verband Ev. Kindertageseinrichtungen im Saarland Mehraufwendungen i.H. von ca 35.000 € pro Jahr zu erstatten.

 

 

 

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