Beschlussvorlage - 2021/0740
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung des Eigenanteils zum Förderprojekt "Sanierung des Raymund-Durand-Bades"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Bauverwaltung, Städtebauförderung
- beteiligt:
- Rechnungsprüfungsamt; Finanzmanagement; Technische Dienste; Techn. Gebäude- und Projektmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.03.2021
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Beschlussentwurf
Es wird beschlossen für das Projekt "Sanierung des Raymund-Durand-Bades" im Rahmen des Förderprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" den Eigenanteil in Höhe von 367.077,31 € netto verpflichtend zur Verfügung zu stellen.
Die Mittel stehen auf dem Untersachkonto 57000.94100 "Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad" als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr zur Verfügung.
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 19.09.2018 hat der Stadtrat beschlossen, die Sanierung des Hallenbades mit einem Kostenvolumen von 8.370.000 € beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung im Rahmen des Förderprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" anzumelden. Im Falle einer Förderung verpflichtete sich die Stadt Völklingen, die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 10% zur Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung zu stellen.
Der damals eingereichte Projektvorschlag wurde vom Zuwendungsgeber nicht bezuschusst.
Nachdem der Bund die Mittel für das Förderprogramm um weitere 600 Millionen aufgestockt hatte, beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestages in seiner Sitzung am 09.09.2020 die Stadt Völklingen mit ihrem 2018 angemeldeten Projekt für eine Antragstellung im Programm zuzulassen. Die maximale Fördersumme beträgt 3.000.000 €. Da die Stadt Völkingen im Bereich Bäderbetrieb vorsteuerabzugsberechtigt ist, handelt es sich bei der Fördersumme um den Nettobetrag.
Die Umsetzung und Betreuung des Förderprogramms erfolgt durch den Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Bundeministeriums des Inneren, für Bau und Heimat und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung. Das nun auf die Projektanmeldung folgende Antragsverfahren gestaltet sich mehrstufig: Zunächst fand am 02.02.2021 ein Koordinierungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber und der Kommune statt, bei dem das Vorhaben konkretisiert wurde. Die Stadt hat hierzu den Umfang des ursprünglichen Projekts auf den nun geltenden Höchstbetrag der Förderung angepasst. Auf Grundlage dieses Koordinierungsgesprächs werden nun die Antrags- und Bauunterlagen, die seitens des Zuwendungsgebers geprüft werden, erstellt.
Hierzu muss die Stadt Völklingen einen Beschluss des Stadtrates zur Bereitstellung des Eigenanteils an den Gesamtkosten der Maßnahme nachweisen. Die Gesamtfinanzierung ergibt sich wiefolgt:
Beantragte Bundesmittel SJK (Netto) |
3.000.000,00 € |
89,10 % |
Eigenanteil der Kommune (Netto) |
367.077,31 € |
10,90 % |
Zuwendungsrelevante Gesamtausgaben
Netto
Brutto
Hiervon zuwendungsfähig (ohne Ausstattung)
Netto
Brutto
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3.367.077,31 €
4.006.822,00 €
3.337.665,55 €
3.971.822,00 €
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100 % |
(Das Stadtbad ist ein Betrieb gewerblicher Art, daher kann die Stadt Völklingen für die beantragten Maßnhamen eine Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 UStG in Anspruch nehmen. Dementsprechend sind die Nettobeträge für die Förderung maßgeblich)
Die benötigten Eigenmittel i.H.v. 367.077,31 € netto stehen als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr auf dem Untersachkonto 57000.94100 "Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad" zur Verfügung.
Hinweis: Die Vorlage "Zustimmung zur Planung" wird am 09.03.2021 im Bauausschuss vorberaten.