Beschlussvorlage - 2021/0738
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Planung: Sanierung des Raymund-Durand-Bades
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Bauverwaltung, Städtebauförderung
- beteiligt:
- Rechnungsprüfungsamt; Finanzmanagement; Techn. Gebäude- und Projektmanagement; Technische Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.03.2021
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Sachverhalt
In seiner Sitzung am 19.09.2018 hat der Stadtrat beschlossen, die Sanierung des Hallenbades mit einem Kostenvolumen von 8.370.000 € brutto beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung im Rahmen des Förderprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" anzumelden. Im Falle einer Förderung verpflichtete sich die Stadt Völklingen, die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 10% zur Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung zu stellen.
Der damals eingereichte Projektvorschlag wurde vom Fördergeber nicht bezuschusst.
Nachdem der Bund die Mittel für das Förderprogramm um weitere 600 Millionen aufgestockt hatte, beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestages in seiner Sitzung am 09.09.2020 die Stadt Völklingen mit ihrem 2018 angemeldeten Projekt für eine Antragstellung im Programm zuzulassen. Die maximale Fördersumme beträgt 3.000.000 € netto. Die zuwendungsrelevanten Kosten betragen einschließlich Mehrwertsteuer und der Eigenmittel der Stadt Völklingen von 367.077,31 € insgesamt 4.006.822 €.
Die Umsetzung und Betreuung des Förderprogramms erfolgt durch den Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Bundeministeriums des Inneren, für Bau und Heimat und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung. Das nun auf die Projektanmeldung folgende Antragsverfahren gestaltet sich mehrstufig: Zunächst fand ein Koordinierungsgespräch mit dem Zuwendungsgeber und der Kommune statt, bei dem das Vorhaben konkretisiert wurde. Auf Grundlage des Koordinierungsgesprächs werden nun die Antrags- und Bauunterlagen, die seitens des Zuwendungsgebers geprüft werden erstellt. Nach positiver Prüfung erfolgt der Zuwendungsbescheid und das Vorhaben kann beginnen.
Vorgesehen ist grundsätzlich ein Förderzeitraum für die Jahre 2021 bis 2025.
Die Vorentwurfsplanung, erarbeitet auf den Vorgaben des Bundes, kann dem Anhang 1, Zeichnung Obergeschoss und dem Anhang 2, Dokumentation des Koordinierungsgespräches mit dem Projektträger, entnommen werden.
Um eine Förderung im Rahmen dieses Programms zu erhalten, muss das Projekt die folgenden Bundesinteressen erfüllen:
- Sanierung einer sozialen Infrastruktur
- besondere Wirkung für soziale Integration und gesellschaftlichen
Zusammenhalt vor Ort sowie Erreichung breiter Bevölkerungsschichten
- besondere bzw. überregionale Wahrnehmbarkeit/Bedeutung
- stadtentwicklungspolitische Impulswirkung für Gemeinde/Stadt/Region
- nachhaltige Verbesserung des Wohnumfeldes und der städtebaulichen
Situation
- Herstellung bzw. Verbesserung hinsichtlich Barrierefreiheit
- Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutzzielen des Bundes, CO² Einsparung,
- innovativer, konzeptioneller und baulicher Qualitätsanspruch (Partizipation,
Baukultur, Bestandteil ISEK/INSEK, Bestandteil sektoraler
Entwicklungskonzepte, besondere Qualität/Innovation hinsichtlich
Materialien, Technik oder Nutzung).
Hierauf wurde daher bei der Planung besonders geachtet. Der weitere Verfahrens-ablauf bis zum Jahr 2025 ist in Anhang 3 dargestellt. Die Zweckbindungsfrist beträgt ab Fertigstellung 10 Jahre.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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557 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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111,1 kB
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