Beschlussvorlage - 2020/0603

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 Es wird beschlossen, den Auftrag zur Prüfung der Jahresabschlüsse des ehemaligen Grundstücks- und Gebäudemanagementbetriebes der Mittelstadt Völklingen für die Geschäftsjahre 2011 bis 2016 an das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Völklingen zu vergeben.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PWC) mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Grundstücks- und Gebäudemanagementbetriebes der Mittelstadt Völklingen für das Geschäftsjahr 2010 beauftragt.

Da PWC bereits die vorhergehenden Abschlüsse geprüft hatte, forderte der Stadtrat schon in der o.a. Sitzung vor dem Hintergrund des von ihm beschlossenen Kodex für Kontrolle und Transparenz, ab dem Geschäftsjar 2011 einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft vorzunehmen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Jahresabschlussprüfungen des ehemaligen Eigenbetriebes GGM ab dem Geschäftsjahr 2011 vom städtischen Rechnungsprüfungsamt vornehmen zu lassen.

Neben einer Kostenersparnis von rd. 40.000 € pro Abschluss rechnet die Verwaltung auch mit einer zügigeren Prüfung, was insbesondere  im Hinblick auf die aufzuarbeitenden Rückstände von entscheidender Bedeutung ist.

Gemäß § 4 Abs. 2 EigVO in Verbindung mit § 2 der Verordnung über die Prüfung des Jahresabschlusses der Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Sonderrechnung (Jahresabschlussprüfungsverordnung) ist der/die Abschlusssprüfer/in für die Prüfung des Jahresabschlusses vom Stadtrat zu bestellen.

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.

 

 

 

 

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