Informationsvorlage - 2021/0656

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Entsprechend der Förderrichtlinie zum Sofortausstattungsprogramm ist das Ziel, durch die Ausleihe von digitalen Endgeräten die Teilnahme bedürftiger Schülerinnen und Schüler am digital unterstützten Unterricht zu ermöglichen, wenn es einen besonderen Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gibt. Dabei wird bei der Bedürftigkeit zwischen zwei Kriterien unterschieden: Formale und faktische Bedürftigkeit. Hinzu kommt, dass die Nutzung des Tablets auch pädagogisch sinnvoll sein muss. Nach Rücksprachen mit dem Ministerium für Bildung und Kultur und dem SSGT wurde dies ab der Klassenstufe 3 grundsätzlich bejaht.

 

Zunächst galt es, die Anzahl der FORMAL Bedürftigen zu ermitteln. Diese formale Bedürftigkeit kann anhand entsprechender gesetzlicher Bestimmungen ermittelt werden. Formal bedürftig sind beispielsweise alle Schüler*innen, die von der Schulbuchausleihe befreit sind. Unabhängig von der faktischen Bedürftigkeit wurden für alle FORMAL bedürftigen Schüler*innen der Klassenstufen 3 und 4 Tablets bestellt. Eine Bestellung für FORMAL Bedürftige der Klassenstufen 1 und 2 sah das Ministerium aufgrund der oben erläuterten pädagogischen Sinnhaftigkeit als sehr schwierig an und konnte nicht zusagen, dass hierfür eine Förderung gewährt wird. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt Völklingen wurde daher von einer Bestellung abgesehen.

 

In einem nächsten Schritt ist die FAKTISCHE Bedürftigkeit zu prüfen. Dies ist nur anhand der Angaben der Erziehungsberechtigten in einem Ausleihantrag möglich. Hier wird beispielsweise abgefragt, ob vom Klassenlehrer/der Klassenlehrerin überhaupt entsprechende Unterrichtsformen angeboten werden oder ob im Haushalt bereits digitale Endgeräte zur Verfügung stehen, die für das Lernen von Zuhause genutzt werden können. Letzteres kann verneint werden, wenn entweder gar keine Geräte zur Verfügung stehen oder beispielsweise ein Laptop im Haushalt vorhanden ist, jedoch durch ein Elternteil zur Arbeit im Homeoffice genutzt werden muss.

 

Das Ablaufschema für den gesamten Ausleihprozess, das das Ministerium den Schulträgern anhand gegeben hat, ist als Anlage beigefügt.

Hiernach bestellt der Schulträger die digitalen Endgeräte und nimmt diese in den Gerätepool auf. Außerdem wird von Seiten des Schulträgers ein Ausleihantrag erstellt. Dieser wird an die Sekretariate der Schulen verteilt. Das Lehrpersonal informiert die formal bedürftigen Schüler*innen der 3. und 4. Klassen und händigt ihnen das Antragsformular aus. Die Erziehungsberechtigten füllen dann bei Bedarf das Antragsformular aus und erläutern, weshalb der/die Schüler*in zu den faktisch Bedürftigen zählt. Die ausgefüllten Anträge werden dann durch die Lehrkraft wieder eingesammelt und geprüft. Können die Angaben von ihr bestätigt werden, wird der Antrag im Sekretariat der Schule zusammen mit weiteren Anträgen gesammelt. Gibt es Unstimmigkeiten im Antrag, wird er an den Schulträger weitergeleitet und dieser informiert die Erziehungsberechtigten entsprechend.

Die formale Prüfung der Anträge sowie die Einzelfallprüfungen erfolgen durch den Schulträger, der hierfür die gesammelten Ausleihanträge von den Schulen erhält. Bei Rückfragen wendet sich der Schulträger direkt an die Erziehungsberechtigten. Danach werden die Tablets an die Schulen zusammen mit vorgefertigten Ausleihverträgen ausgegeben. Die Tablets werden in der Schule zunächst eingelagert und das Lehrpersonal gibt an die jeweiligen Schüler*innen die Ausleihverträge aus, die von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und an die Lehrkraft zurückgegeben werden müssen. Anschließend werden unterschriebenen Verträge an das Schulsekretariat weitergegeben, das dann die Tablets über das Lehrpersonal an die entsprechenden Schüler*innen/Erziehungsberechtigten ausgibt. Die Rückgabe der Geräte erfolgt ebenfalls über die Schule. 

 

Aufgrund der vorliegenden Zahlen der formal bedürftigen Schüler*innen der 3. und 4. Klassen wurden für die Schulen folgende Anzahl an Tablets bestellt.

 

GS Haydnstraße: 27

GS Bergstr./RH: 61

GGTS Heidstock/Luisenthal: 27

GS Fürstenhausen: 35

GS Geislautern: 12

GS Wehrden: 22

GS Ludweiler: 10

GS Lauterbach: 4

 

Sollten an einer Schule nach Antragsstellung noch Tablets übrig sein und an einer anderen welche fehlen, können sich die Zahlen noch etwas ändern.

 

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Anlagen

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