Beschlussvorlage - 2021/0620

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, die Nebenabrede zum  Kooperationsvertrag zwischen Regionalverband Saarbrücken, Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V. und Diakonischem Werk an der Saar gGmbH für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 weiterzuführen.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

Seit April 2009 sind das Kinderhaus Völklingen und das Gemeinwesenarbeits-

projekt Völklingen in der Innenstadt von Völklingen angesiedelt. Dabei handelt es sich um das Projekt „Freiraum für Prävention“ des Regionalverbandes Saarbrücken, das im Rahmen eines Kooperationsvertrages zwischen dem Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken, dem Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V., dem Diakonischen Werk an der Saar gGmbH durchgeführt wird.

Die Stadt Völklingen ist mit einer Nebenabrede zum Kooperationsvertrag daran beteiligt.

Im Wesentlichen sind präventive und resilienzfördernde Angebote für Kinder im Stadtteil, Elternarbeit und Vernetzungsarbeit Kernelemente des Projektes. Darüber hinaus werden so genannte Präventionsfälle gemeinsam von Mitarbeitern des Projekts und des Sozialen Dienstes des Jugendamtes bearbeitet. Es handelt sich dabei um Kinder, die aufgrund ihrer Problemlagen ansonsten nur mit den Möglichkeiten einer  Hilfe zur Erziehung vor weiteren Fehlentwicklungen bewahrt werden können. Es geht darum, Kindern in benachteiligten Stadtteilen und aus Problemfamilien neben den Möglichkeiten in ihrer Familie andere Anknüpfungspunkte im Stadtteil zu bieten. Diese außerfamiliären Andockpunkte sind im Rahmen der Resilienzförderung von besonderer Bedeutung.

In der Sitzung des Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales vom 08.08.2018 wurde beschlossen, die Mittel zur Anmietung /Bereitstellung einer geeigneten Immobilie zur Durchführung der Projekte „Gemeinwesenarbeit Innenstadt Völklingen und Kinderhaus Völklingen“ zur Verfügung zu stellen.

 

Die Nebenabrede zum Kooperationsvertrag ist für die Dauer von einem Jahr, vom 01.01.2021 - 31.12.2021 geschlossen. Sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, längstens jedoch bis zum 31.12.2023 wenn sie nicht bis zum 30.06. des laufenden Jahres gekündigt wird.

 

Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 16.05.2019 eine erneute Sitzungsvorlage im Frühjahr 2021 gefordert um zu entscheiden, ob die Kündigung des Vertrages seitens der Stadt Völklingen zum 30.06.21 mit Wirkung zum 31.12.2021 erfolgen soll.

Der Kurzbericht  2020  ist dieser Sitzungsvorlage zur weiteren Information beigefügt.

 

Ein /eine Ansprechpartner/in wird in der Sitzung anwesend sein um Fragen  zu beantworten.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

  Pro Kalenderjahr sind ca. 28.000,00 € Projektgelder zu finanzieren. 

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Anlagen

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