Beschlussvorlage - 2020/0545--001

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, im Rahmen des Abschlusses eines Tierbetreuungsvertrages zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und dem Tierschutzverein 1924 Saarbrücken e.V. zur Liquiditäts-sicherung des Bertha-Bruch-Tierheims in Saarbrücken, die Zustimmung für die Stadt Völklingen im Kooperationsrat zu erteilen.
 

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Sachverhalt

 

Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes muss eine erhebliche Anzahl von Tierheimen in den kommenden Jahren aus finanziellen Gründen schließen. Die Tierschutzbeauftragten und Tierschutz-beiräte der Länder empfehlen deshalb als wichtigste kurzfristige Maßnahme des Krisenmanagements die Vergabe finanzieller Zuschüsse an die Tierheime über die Kommunen. Als Modell könnten  soge-nannte Konsortialverträge dienen, wie sie im Saarland vom Tierschutzbeauftragten des Landes in fünf Landkreisen bereits initiiert worden sind.


Die Städte und Gemeinden der Landkreise Saarlouis und Merzig-Wadern leisten auf Basis eines Konsortialvertrages seit 2015 zur Liquiditätssicherung des Tierheims in Dillingen einen Beitrag von 0,90 Euro pro Einwohner. Vertragslaufzeit: 10 Jahre. Innerhalb der Vertragslaufzeit ist eine jährliche Steigerung der Kommunalbeiträge um 2 v.H. vereinbart (aktuell 0,97 Euro pro Einwohner).


Der Konsortialvertrag der Landkreise St Wendel, Neunkirchen und dem Saarpfalz-Kreis für die Tierheime in Homburg und Niederlinxweiler sieht seit 2017 eine Beteiligung der Städte und Gemeinden von 0,30 Euro pro Einwohner sowie als Kreisanteil der drei beteiligten Landkreise je einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro vor. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht bis Ablauf des 30. September eines Jahres von einem Vertragspartner gekündigt wird.


Aufgabe der Tierheime ist es, in Not geratene Hunde und Katzen sowie kleine Heimtiere, die der menschlichen Obhut entstammen, artgerecht unterzubringen, zu versorgen und im Krankheitsfall eine tierärztliche Versorgung sicherzustellen.


In der Bürgermeisterbesprechung am 18.09.2020 schlagen die Ober-/Bürgermeister/in statt Abschluss eines Konsortialvertrages einen über die Regionalverbandsumlage finanzierten jährlichen Zuschuss auf Grundlage eines Tierbetreuungsvertrages vor. Die Zuschussmasse soll 115.000 Euro betragen.


Der Vorsitzende des Tierschutzvereins 1924 Saarbrücken hat zwischenzeitlich Zustimmung zum Abschluss eines Tierbetreuungsvertrags mit dem Regionalverband Saarbrücken und dem avisierten Zuschussbetrag von 115.000 Euro signalisiert.


Über die Vertragsgestaltung soll in der Bürgermeisterbesprechung am 20.11.2020 beraten werden. Explizit gilt es noch Regelungen zur Vertragslaufzeit, zur jährlichen Berichtspflicht über Aufnahmen und Abgaben, zur Vorlage eines testierten Jahresabschlusses sowie zum Wirtschaftsplan für das Folgejahr zu fassen und diese
vertraglich festzuhalten.


Derzeit gültige vertragliche Vereinbarungen der Kommunen zur Finanzierung des Bertha-Bruch-Tierheims sollen vor Abschluss des Tierbetreuungsvertrags zwischen Tierschutzverein und Regionalverband gekündigt werden.

 

Für gefährliche Hunde soll zusätzlich an das Tierheim bei Aufnahme ein einmaliger Festbetrag von 2500 € gezahlt werden. Der Betrag begründet sich damit, dass gefährliche Hunde nach ihrer Aufnahme auf Dauer Kosten verursachen. Andererseits sind die Kommunen in den Thema unterschiedlich aufgestellt und können durch kompetente Sachbearbeitung oft eine Abgabe der Hunde an das Tierheim vermeiden. Die Tiere können auch anderweitig als an das Bertha-Bruch-Tierheim vermittelt oder versorgt werden, sodass der Pauschalbetrag für die Abgabe eines
Hundes beim Bertha-Bruch-Tierheim nicht anfällt.

 

Für die Zahlung eines umlagefinanzierten Zuschusses an den Tierschutzverein 1924 Saarbrücken e.V. ist nach § 19a KFAG im Regionalverband Saarbrücken die einstimmige Zustimmung des Kooperationsrates erforderlich.


Der § 19a Abs. 2 KFAG regelt abweisbare Aufgaben, bei denen sich alle verbandsangehörigen Gemeinden an einer Zusammenarbeit beteiligen (wie beim geplanten Zuschuss). In diesen Fällen darf der Anteil des Gemeindeverbandes an einer Finanzierung nicht mehr als 40% betragen. Bei Vorliegen besonderer Umstände dürfen die Landkreise mit Zustimmung aller kreisangehörigen Gemeinden einen höheren Anteil an der Finanzierung übernehmen.

 

Der Regionalverband Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 12.11.2020 eine Resolution zur oben genannten Thematik gefasst.

 

Auf das beigefügte Schreiben wird verwiesen. 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Der Anteil der Stadt Völklingen an der Regionalverbandsumlage beträgt für 2021
nach dem derzeitigen HH-Entwurf des Regionalverbandes rd. 10,683 %.
Bei einer Summe von 115.000 € für das Berta-Bruch-Tierheim beträgt der Anteil
Völklingens hieran also 12.285,45 €.

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Anlagen

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