Beschlussvorlage - 2020/0533
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan I/51 "Lebensmittelmarkt Röntgenstraße" in Völklingen;
hier: Durchführungsvertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Völklingen
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Anhörung
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02.12.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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10.12.2020
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Sachverhalt
In seiner Sitzung am 31.10.2019 hat der Stadtrat dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan I/51 "Lebensmittelmarkt Röntgenstraße" zugestimmt. Dieser Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Völklingen und der Firma Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt war abgeschlossen worden, um die Realisierung des Vorhabens zu gewährleisten.
Mit Schreiben vom 09.10.2020 hat die Firma Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt angekündigt, den Verkauf des Objektes an den Endinvestor, die Hansainvest Hanseatische Investment GmbH in Hamburg, vorzubereiten.
Die Firma Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt werde den Markt vertragsgemäß errichten, erst nach Fertigstellung und Eröffnung werde der Käufer das Objekt übernehmen.
Gem. § 7 des Durchführungsvertrags bedarf die vollständige oder teilweise Veräußerung von Grundstücken im Vertragsgebiet der Zustimmung der Stadt Völklingen, die diese nur verweigern darf, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplans innerhalb der vereinbarten Ausführungsfristen gefährdet ist. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die in diesem Vertrag vereinbarten Pflichten und Bedingungen einem evtl. Rechtsnachfolger/ einer Rechtsnachfolgerin mit Haftungsverpflichtung weiterzugeben. Der heutige Vorhabenträger haftet der Stadt als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Vertrages neben einem etwaigen Rechtsnachfolger, soweit die Stadt ihn nicht ausdrücklich aus dieser Haftung entlässt.
Es handelt sich hierbei um folgende Grundstücke
eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 700 m² aus dem Grundstück Gem. Völklingen, Flur 22, Flurstück 153/1
eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 250 m² aus dem Grundstück Gem. Völklingen, Flur 22, Flurstück 156/1
eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 4.725 m² aus dem Grundstück Gem. Völklingen, Flur 41, Flurstück 84/11
eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 25 m² aus dem Grundstück Gem. Völklingen, Flur 22, Flurstück 161/1
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen eine Veräußerung des Objektes.