Beschlussvorlage - 2020/0553

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Dem 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan VII/31 „In den Saarwiesen“ 5. Änderung wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

   

In seiner Sitzung am 10.09.2020 hat der Stadtrat dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan VII/31 „In den Saarwiesen“ 5. Änderung zugestimmt. Dieser Vertrag zwischen der Stadt Völklingen und der STEAG New Energies GmbH war abgeschlossen worden, um die Realisierung des Vorhabens zu gewährleisten.

 

Im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens hat nun das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz gefordert, dem (auf Grund des im Bebauungsplan errechneten Eingriffsdefizits) ermittelten Betrag, der seitens der STEAG New Energies GmbH dem städtischen Ökokonto gut zu schreiben ist, eine konkrete Kompensationsmaßnahme zuzuordnen.

 

In Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz soll diese Ersatzmaßnahme nun im Rahmen der geplanten Renaturierung des Lauterbaches in der Ortslage Lauterbach durchgeführt werden.

 

Die verbindliche Zuordnung der Maßnahme erfolgt über einen Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag.

 

 

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Anlagen

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