Beschlussvorlage - 2020/0480

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

der

  Der Forstwirtschaftsplan wird beschlossen.

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Sachverhalt

  

Gem. § 31 Abs. 1 und 3 des Landeswaldgesetzes (LWALDG) vom 26. Oktober 1977, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. September  2017 (Amtsbl. S. 868) , legt der Fachdienst 44 den erarbeiteten Forstwirtschaftsplan dem Stadtrat zur Beratung und zum Beschluss vor.

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Anlagen

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