Beschlussvorlage - 2020/0405
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsmannsbezirk IX Völklingen-Ludweiler
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Recht und Versicherungen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Ludweiler
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Entscheidung
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26.10.2020
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Sachverhalt
Die Amtszeit des Schiedsmannes im Schiedsmannsbezirk IX Völklingen-Ludweiler endete am 03.09.2020. Eine Neuwahl ist deshalb erforderlich.
Gemäß § 3 Abs. (2) Saarländische Schiedsordnung (SSchO) soll die Gemeinde die Wahl von Schiedspersonen in geeigneter Form bekanntmachen, damit sich interessierte Bewerber/Bewerberinnen der Wahl stellen können. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgte daher im Völklinger Wochenspiegel am 15.08.2020. Interessierte Bewerber/Bewerberinnen konnten sich bis zum 07.09.2020 bewerben. Bewerbungen wurden nicht abgegeben.
Der bisherige Schiedsmann, Herr Horst Reitler, hat mit Schreiben vom 06.08.2020 sein Interesse an einer weiteren Amtszeit bekundet.
(Bewerbungsschreiben ist als Anlage beigefügt)
Der Vollständigkeit halber werden noch folgende Informationen gegeben:
§ 2 (Eignung) der Saarl. Schiedsordnung (SSchO) lautet wie folgt:
Abs. 1
Zu Schiedspersonen können Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.
Abs. 2
Das Amt kann nicht bekleiden
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. wer wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht
geeignet ist.
Abs. 3
In das Amt soll nicht berufen werden,
1. wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;
2. wer nicht in dem Schiedsmannsbezirk wohnt;
3. wer durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche
Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Gemäß § 3 Saarl. Schiedsordnung vom 19.04.2001 erfolgt die Wahl der Schiedsleute durch den Ortsrat für die Dauer von 5 Jahren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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132,9 kB
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