Beschlussvorlage - 2020/0377
Grunddaten
- Betreff:
-
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (MGH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Referat für Wirtschaft, Stadtmarketing & Tourismus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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08.10.2020
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Beschlussentwurf
…
Es wird beschlossen, am Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus-Miteinander-Füreinander 2021 bis 2028“ teilzunehmen und dafür die Mittel zur Kofinanzierung der Maßnahme in Höhe von 5.000 € pro Jahr in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 zur Verfügung zu stellen.
Das Mehrgenerationenhaus wird in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingbunden. Weiterhin wird das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumorientierung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden.
Sachverhalt
Seit 2016 arbeitet das Mehrgenerationenhaus im Rahmen der Förderung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im „Haus der Diakonie“ in Völklingen.
Die aktuelle Förderperiode endet am 31.12.2020.
Das BMFSFJ hat nun erneut zur Antragstellung für die Jahre 2021 bis 2028 aufgerufen („Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus-Miteinander-Füreinander“).
Förderziel und Zuwendungszweck: „Innerhalb Deutschlands bestehen ungleiche Lebensbedingungen und erhebliche regionale Ungleichheiten, beeinflusst unter anderem durch demografisch sehr verschiedene Situationen und Entwicklungen. Dies betrifft die Arbeits- und Erwerbsmöglichkeiten, die öffentlichen Mobilitätsangebote, den Zugang zur Grundversorgung und Daseinsvorsorge, aber auch die sozialen und kulturellen Infrastrukturen, welche Engagement und Teilhabe ermöglichen. Dabei unterscheiden sich die regionalen Herausforderungen stark – zwischen städtischen und ländlichen Regionen einerseits sowie strukturschwachen und strukturstarken Regionen andererseits.
In strukturschwachen Regionen ist es beispielsweise sehr viel schwieriger, Strukturen freiwilligen Engagements aufzubauen und zu erhalten. Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands ist ein zentrales Anliegen.“
In enger Abstimmung mit den Kommunen und anderen relevanten Akteuren sollen die Mehrgenerationenhäuser mit bedarfsgerechten Angeboten freiwilliges Engagement, Teilhabe und die digitale Bildung aller Generationen und den gesellschafltichen Zusammenhalt stärken.
Sie sollen die Kommunen dabei unterstützen, gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten zu schaffen, sowie zu einem gesellschaftlichen Zusammenhalt und zu einem guten Lebensumfeld für alle Menschen beitragen.
Querschnittsaufgaben des Programms sind: Generationenübergreifende Arbeit, Teilhabe, Freiwilliges Engagement und Sozialraumorientierung.
Das BMFSFJ fördert im „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus-Miteinander-Füreinander" vom 01.01.2021 bis 31.12.2028 Mehrgenerationenhäuser im Wege der Festbetragsfinanzierung mit bis zu 40.000 € jährlich.
Eine Voraussetzung für die Förderung eines Mehrgenerationenhauses im Bundesprogramm ist die Vorlage eines Beschlusses der Vertretung der kommunalen Gebietskörperschaft (z.B. Stadt oder Gemeinde), in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhaus liegt beziehungsweise die das Mehrgenerationenhaus kofinanziert mit dem Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus und der Aussage, dass das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürger*innen eingebunden wird sowie weiterhin in die kommuanlen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden wird.
Voraussetzung ist weiterhin die Finanzierung eines kommunalen Finanzierungsanteil (Kofinanzierung) in Höhe von 10.000 € pro Jahr.
Der Regionalverband Saarbrücken plant, wie bisher, 50 % des kommunalen Anteils
(= 5.000 € pro Jahr) in Völklingen zu finanzieren. Eine entsprechende Entscheidungsvorlage wird im September 2020 dem zuständigen Gremium im Regionalverband vorgelegt.
Mit Schreiben vom 07.08.2020 hat die Diakonie Saar die Oberbürgermeisterin angeschrieben und angefragt, ob die Fortsetzung der bisherigen kommunalen Förderung durch die Stadt Völklingen in Höhe von 5.000 € pro Jahr (= 50 % des kommunalen Finanzierungsanteils) möglich ist.
Ein Mitarbeiter der Diakonie Saar wird in der Sitzung anwesend sein um Fragen zu beantworten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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