Beschlussvorlage - 2020/0353

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  Den Leitideen zur strategischen Entwicklung der Völklinger Innenstadt wird zugestimmt.

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Sachverhalt

2010 hat die Stadt Völklingen für den zentralen Innenstadtbereich ein Teilräumliches Konzept im Bund-Länder Programm "Stadtumbau West" beschlossen. Geänderte Rahmenbedingungen und bereits durchgeführte und noch anstehende Maßnahmen erforderten ein Update des bisherigen Konzeptes und die Neudefinition von Maßnahmen für die Zukunft. Die 1. Fortschreibung (bearbeitet von der Firma KernPlan) ist inhaltlich abgeschlossen und wurde vom Fördergeber (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport) und den politischen Gremien mit all den darin enthaltenen Maßnahmen für gut befunden. Der Rat der Stadt Völklingen hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 einstimmig der 1. Fortschreibung des ISEK's "Völklingen - Innenstadt" zugestimmt. Im 1. Halbjahr 2019 wurde dann die Stadt Völklingen vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport; Referat OBB 14,informiert, dass das fortgeschriebene ISEK Völklingen Innenstadt noch ergänzt werden müsste. Das ISEK müsste über die reine Fortschreibung hinaus Ansätze (sprich: Leitideen) zur strategischen Positionierung der Innenstadt beinhalten. Diese Forderung ist so erstmalig vom Fördergeber formuliert worden und aus fachlicher Sicht überraschend, da die strategische Positionierung der Förderkommunen (Stichwort: Städtebauliches Leitbild) bis dato ausschließlich im Gesamtstädtischen Entwicklungskonzept gefordert (bzw. enthalten) war. Die inhaltlichen Ergänzungen wurden mehrfach mit dem Zuschussgeber abgestimmt, mit Schreiben vom 28.05.2020 erfolgte dann die finale Zustimmung zur Fortschreibung. Die Verwaltung empfiehlt, den Leitideen zur strategischen Entwicklung der Völklinger Innenstadt zuzustimmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Mit der Bearbeitung der Leitideen zur strategischen Entwicklung der Völklinger Innenstadt ist ebenfalls die Firma KernPlan, Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation mbH, Kirchenstraße 12 in 66557 Illingen beauftragt. Die Beauftragung in Höhe von 4.998,00 € (brutto) wird durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport gefördert. (Förderquote 66,6 %).

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Anlagen

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