Beschlussvorlage - 2020/55

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Der Vorsitzende des Sicherheitsbeirates oder ein Vertreter ist zu den Beratungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse hinzuziehen, sofern es sich um Sicherheitsangelegenheiten und Kriminalprävention handelt.

 

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Sachverhalt

Gem. § 49 (1) KSVG können auf Beschluss des Gemeinderates Sachverständige zu den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse hinzugezogen werden. Nach § 49 (3) KSVG kann der Gemeinderat beschließen, zu bestimmten Beratungsgegenständen Personen oder Personengruppen zu hören.

Die nachstehend genannten Personen sind berechtigt, an den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen, um die Interessen der von ihnen vertretenen Personengruppen wahrzunehmen. Einer besonderen Beschlussfassung bedarf es nicht:

Am 05.11.2004 hat der Stadtrat die Satzung für die Zusammenarbeit der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung mit dem Stadtrat Völklingen und seinen Ausschüssen beschlossen.

Als Beauftragte wurde am 19.09.2019 Frau Michaela Zieder bestellt.

Mit Datum vom 16.07.2015 hat der Stadtrat die Satzung für die Seniorenvertretung in der Stadt Völklingen beschlossen.

Als sachverständiger Vertreter wurde am 19.09.2019 Herr Franz-Josef Petry und als sein Stellvertreter Herr Reimund Lingstädt bestellt.

Der Stadtrat hat am 08.06.1995 beschlossen, bei der Beratung von Kinder- und Jugendfragen einen ständigen Vertreter zu hören und im Bedarfsfall zu den entsprechenden Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse hinzuzuziehen. Die zu Beginn der Legislaturperiode 2019 vorgesehene Bestellung des/der sachverständigen Vertreters/Vertreterin hat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales zurückgestellt mit der Maßgabe, die Richtlinien zu überarbeiten.

 

Mit Schreiben vom 15.11.2019 hat der Sicherheitsbeirat beantragt, dass ein Vertreter des Sicherheitsbeirates als sachverständiger Berater mit Rederecht zu den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse hinzugezogen wird, sofern es in einzelnen Tagesordnungspunkten um Angelegenheiten geht, mit denen sich der Beirat seit Jahren beschäftigt. Hierzu bedarf es eines gesonderten Beschlusses.

Alle für die jeweiligen Themen berechtigten Teilnehmer erhalten künftig – unabhängig von der ggfls. vom Fachdienst bereits eingeleiteten Beteiligung der Personengruppen – die Tagesordnung aller Sitzungen per E-Mail zugestellt und werden gebeten, ihre Teilnahme an einer für sie in Frage kommenden Sitzung dann vorher dem Sitzungsdienst (FD 11) anzuzeigen.

 

 

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Anlagen

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