Beschlussvorlage - 2020/0170

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Der Einführung "Handyparken" in Völklingen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein diesbezügliches Interessenbekundungsverfahren einzuleiten.

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Sachverhalt

  

Die Einführung des umgangssprachlich „Handyparken“ genannten digitalen Bezahlens der Parkgebühr war bereits mehrfach Gegenstand politischer Initiativen.

 

Seit der Einführung des Smartphones bieten unterschiedlichste Anbieter App-Lösungen an, mit denen das Bezahlen der Parkgebühren noch einfacher und benutzerfreundlicher geworden ist, so dass das Handyparken immer mehr eine Alternative zur konventionellen Art des Bezahlens der Parkgebühren am Parkscheinautomaten bildet.

 

Daher greift die Verwaltung die gestellten Anträge der SPD- und CDU-Fraktion auf und schlägt vor, mit einem interessierten Betreiber das Handyparken in Völklingen einzuführen.

 

Dabei soll sichergestellt werden, dass die notwendigen Informationsprozesse durch die Überwachungskräfte der Stadt Völklingen über ein anbieterübergreifendes Gateway (Komponente, welche zwischen zwei Systemen eine Verbindung herstellt) unterstützt werden. Hierzu sollten sämtliche Datenabfragen für die Kontrollvorgänge der Stadt Völklingen über das System zum Handyparken kostenfrei sein.

 

Hierbei ist es der Verwaltung aufgrund des noch nicht flächendeckenden Netzausbaus wichtig, den Parkvorgang auch bargeldlos per SMS abwickeln zu können. Kunden würden durch Senden einer SMS mit ihrem Kennzeichen an eine angegebene Kurzwahlnummer einen „virtuellen Parkschein“ in Form einer Bestätigungs-SMS erhalten. Der Parkschein würde sodann über die Handy-Rechnung oder das Prepaid-Guthaben abgerechnet werden.

 

Der Bereich des Handyparkens soll sich auf alle von der Stadt bewirtschafteten Parkflächen mit Parkscheinautomaten erstrecken. Die Gebühren sind gemäß Parkgebührenordnung der Stadt Völklingen zu entrichten und auf das digitale Bezahlen der Parkgebühr zu ändern.

Im Wesentlichen hat die Einführung des digitalen Bezahlens der Parkgebühr folgende Vorteile:

- Es entfällt der Weg zum Automaten, um einen Parkschein zu kaufen
- Man muss kein abgezähltes Münzgeld vorrätig haben
- Es erfolgt eine minutengenaue Abrechnung, z.B. über die Handyvertragsabrechnung des Nutzers, über PayPal oder Lastschriftverfahren
- Erinnerungsfunktion bei vorab festgelegter Parkzeit
- Einführung einer alternativen Bezahlform ohne Aufrüstung der Parkscheinautomaten
- Weniger Verschleiß und weniger Leerungen an Parkscheinautomaten

Kosten:

Jeder Serviceanbieter verlangt Transaktionskosten, welche je nach Anbieter unterschiedlich sind. Die meisten Anbieter verlangen entweder pro Transaktion (gelöstes Ticket) einen festen Betrag (z.B. 20 ct) oder einen gewissen Prozentsatz vom Umsatz (z.B. 15 %) oder eine Kombination daraus.

 

Hinsichtlich der Kostentragung gibt es wiederum verschiedene Möglichkeiten. Die Kosten werden:

- durch die Stadt oder

- durch den Nutzer getragen oder

- eine Kombination davon, d.h. Teilung der Kosten zwischen Stadt und Nutzer.

 

Die Nutzungsrate ist stark von den Kosten für den Nutzer abhängig. Hohe Nutzungsraten sind nur möglich, wenn die Kosten für den Nutzer gering oder kostenlos sind.

 

Deshalb wird ein System vorgeschlagen, bei dem keine Kosten auf den Nutzer (ausgenommen das Versenden einer SMS) zukommen, sondern die Stadt die Kosten für den Service übernimmt.

 

Die Anzahl der die digitale Bezahlmöglichkeit nutzenden PKW-Führer stellt zumindest in der Einführungsphase nur einen geringen Teil der insgesamt die Parkgebühren entrichtenden Personen dar (Schätzung: im ersten Jahr maximal 10 %). Allerdings besteht durch dieses System die Möglichkeit, die Parkzeit bis zur erlaubten Höchstparkdauer vom jeweiligen Endgerät aus zu verlängern, so dass eine maßvolle Steigerung der Parkgebühreneinnahmen erwartet wird. Demgegenüber könnten aufgrund dieses Effekts weniger Parkverstöße hervorgerufen werden, was verkehrspolitisch auch zu begrüßen wäre, jedoch in einem solchen Fall die Erträge hieraus senken wird.

 

An den oben genannten Beispielzahlen würden bei Gesamteinnahmen aus den Parkscheinautomaten des Jahres 2019 in Höhe von 320.756 Euro bei einer Umsatzbeteiligung des Serviceanbieters von 15 Prozent und einer Nutzungsrate von 10 Prozent 4.811,34 Euro an Servicekosten anfallen.

 

Würden Transaktionskosten in Höhe von 20 ct pro gelöstes Ticket verlangt, so hätte die Stadt bei 235.785 Parkvorgängen (Vorgänge des Jahres 2019) bei gleicher Nutzungsrate Mindereinnahmen in Höhe von 4.715,70 Euro.

 

Die Einnahmeentwicklung aufgrund der geschilderten Einflussfaktoren bleibt daher zu beobachten.

Fazit:

Das bargeldlose Abrechnen der Parkgebühren und der damit verbundene Wegfall der Kleingeldsuche stellen beim Handyparken sicherlich die größten Vorteile für den Parkplatzsuchenden dar. Zusätzlich können die Wege zwischen Auto und Parkscheinautomat eingespart werden, was einen zusätzlichen Komfort und Zeitersparnis bedeutet. Interessant sind für den Nutzer auch Zusatz-Dienstleistungen (z.B. Erinnerungen vor Ablauf der Parkdauer) und die Tatsache, dass sich zu Parkbeginn nicht auf eine bestimmte Parkdauer festgelegt werden muss.

 

Für die Stadt Völklingen ist besonders der Imagegewinn durch den Einsatz einer innovativen Technik zu nennen. Zusätzlich wäre bei hohen Nutzungsraten auch Einsparungen bei den Leerungen, Papier usw. zu erzielen. Zudem besteht mit dem Handyparken die Möglichkeit, ein innovatives alternatives Bezahlverfahren einzuführen, ohne eine teure Parkscheinautomaten-Aufrüstung vornehmen zu müssen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, das „Handyparken“ in Völklingen einzuführen und ein Interessenbekundungsverfahren einzuleiten, so dass mit einem Systembetreiber im Rahmen eines Pilotprojektes eine Vereinbarung mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen werden kann.

 

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