Beschlussvorlage - 2020/0147

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, die Geschäftsordnung des Stadtrates bezüglich der Zuständigkeit des Einstellungsausschusses bis auf jederzeitigen Widerruf durch nachgängigen Stadtratsbeschluss auszusetzen und die Oberbürgermeisterin zu ermächtigen, die nachfolgend aufgeführten Einstellungen vorzunehmen:

 

1. Einstellung von Beschäftigten bis einschl. Entgeltgruppe EG 12/S18 TVöD

    

2. Einstellung (Ernennung) von Beamten/Beamtinnen bis einschl. Besoldungsgruppe A 12

 

3. Einstellung von Auszubildenden

 

Über die Einstellungen ist der Einstellungsausschuss umgehend schriftlich zu informieren.

 

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Sachverhalt

 

Aufgrund der Corona-Pandemie finden derzeit keine Sitzungen des Einstellungsausschusses statt. Im Hinblick auf die dringend notwendigen Stellen-besetzungen wird vorgeschlagen, die Kompetenzen des Einstellungsausschusses befristet auf die Oberbürgermeisterin zu übertragen.

 

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