Beschlussvorlage - 2020/0107
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der evang. Kita Fürstenhausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Kita, Grundschulen
- beteiligt:
- Finanzmanagement; Bauverwaltung, Städtebauförderung; Stadtplanung und -entwicklung; Techn. Gebäude- und Projektmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.05.2020
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18.05.2020
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Beschlussentwurf
a) Es wird beschlossen, dass die Stadt Völklingen das Grundstück Uttersberg erwirbt,um hierauf eine 6-gruppige Kita zu bauen, welche von dem Verbund Evangelischer Kindertageseinrichtungen im Saarland zu betreiben ist.
b) Es wird beschlossen, dass sich die Stadt Völklingen verpflichtet, zum Ausgleich ungedeckter Betriebskosten einen Beitrag zu leisten, welcher sich an den ungedeckten, angemessenen Betriebskosten orientiert.
c) Des Weiteren wird beschlossen, die Verwaltung mit der Planung einer 6-gruppigen Kita auf dem noch zu erstehenden Grundstück zu betrauen.
Sachverhalt
Im November 2019 stellte die Evangelische Kirchengemeinde Völklingen Warndt in einem gemeinsamen Termin mit Frau Oberbürgermeisterin, dem FD 55 und dem FD 24 dar, dass an dem Gebäude der evang. Kita Fürstenhausen (Vereinshausstraße) umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich sind. Insbesondere die zur Ertüchtigung des Brandschutzes notwendigen Maßnahmen seien jedoch so kostenintensiv, dass angesichts des Betriebs einer nur 2-gruppigen Kita der finanzielle Aufwand nicht mehr verhältnismäßig sei. Aus diesem Grund würde der Abriss des Gebäudes in Betracht gezogen.
Dies würde einen Verlust von 40 Kita-Plätzen in der Stadt Völklingen bedeuten.
Dr. Albersdörfer, Geschäftsführer des Verbunds Evangelischer Kindertageseinrichtungen im Saarland, hat in o.g. Termin angeboten, dass wenn die Stadt Völklingen in Fürstenhausen eine 6-gruppige Kita errichtet (2 Krippengruppen + 4 Ü3-Gruppen), der Verbund Evangelischer Kindertageseinrichtungen die Betriebsträgerschaft für diese Kita übernehmen würde. Diese würde die bestehende 2-gruppige Einrichtung ersetzen. Voraussetzung sei jedoch, dass ähnlich wie bei der Kita Rheinstraße, die in der neuen Einrichtung, dem Träger im laufenden Betrieb anheimfallenden Kosten, welche die Betriebskosten der bisher 2-gruppigen Einrichtung überschreiten, von der Stadt Völklingen übernommen werden. Die entsprechende Absichtserklärung des Verbunds Evangelischer Kindertageseinrichtungen im Saarland ist in der Anlage 1 beigefügt.
Der Regionalverband Saarbrücken teilte in seiner Bedarfsmeldung vom 15.01.2020 mit, dass in Völklingen eine Unterdeckung des Versorgungsgrades mit Betreuungsplätzen im U3- und im Ü3-Bereich besteht (s. Anlage 2). Ein erweiterter Neubau der evang. Kita Fürstenhausen würde in Völklingen zusätzliche 22 Krippenplätze und 50 Kita-Plätze schaffen.
Darüber hinaus erklärt Dr. Albersdörfer, dass er sich auch vorstellen könne, in dieser neuen Kita einige Betreuungsplätze für Völklinger Betriebe vorzuhalten. Hierüber müsse aber insbesondere bzgl. der Kostenverteilung gesprochen werden.
Die Kirchengemeinde bat die Stadt Völklingen in diesem Zusammenhang um Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Baugrundstück. Das durch den FD 52 vorgeschlagene Grundstück Uttersberg (s. Anlage 3) erachtet die Kirchengemeinde als sehr geeignet für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung.
Die Baukosten einer 6-gruppigen Kita würden sich auf ca. 4,2 Mio. € belaufen. Es wäre mit einer Realisierungszeit von ca. 5 Jahren zu rechnen.
Für eine neu zu errichtende Kita wünscht sich die Kirchengemeinde einen Begegnungsraum, welcher wie aktuell in der Vereinshausstraße auch von Vereinen genutzt werden kann. Der Regionalverband weist daraufhin, dass dies möglich ist, wenn die Gebäudeteile voneinander abgegrenzt sind und auch getrennte Finanzierungen aufgestellt werden.
Alternativ ist zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, in der Turnhalle der Grundschule Fürstenhausen durch Aufstellen einer Trennwand, einen solchen Begegnungsraum zu schaffen.
Das o.g. Grundstück befindet sich im Eigentum der GSW, welche dieses auch verkaufen möchte. Der Kaufpreis liegt bei ca. 268.000,00 €. Zwischenzeitlich ist jedoch ein weiterer Kaufinteressent aufgetreten. Aktuell hält die GSW das Grundstück noch für die Stadt Völklingen zurück, was jedoch nur noch für einen beschränkten Zeitraum möglich ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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538,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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