Beschlussvorlage - 2020/0142

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

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Die Neufassung der Satzung über die Art der öffentlichen Bekanntmachung in der Mittelstadt Völklingen wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

Nach der derzeitigen Bekanntmachungssatzung hat die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen im Wochenspiegel, Ausgabe Völklingen, zu erfolgen. Da die Saarländische Wochenblatt Verlagsgesellschaft seit März statt den bisherigen Lokalausgaben nur noch vier Regionalausgaben (Kombi A-D) für das Saarland herausgibt und zudem zum 30.06.2020 unseren Vertrag gekündigt hat, ist eine neue Lösung notwendig geworden. Zumal eine Veröffentlichung in der Zeit nach Juli zum einen nicht mehr sicher garantiert werden kann und zum anderen mit einer immensen Kostenvervielfachung verbunden wäre.

 

Die aktuelle saarländische Bekanntmachungsverordnung (BekVO) ermöglicht eine Veröffentlichung im Internet durch Bereitstellung eines digitalisierten Dokumentes auf einer öffentlich zugänglichen, ausschließlich in Verantwortung der Gemeinde betriebenen Internetseite (§5a BekVO).

 

Mit dieser Möglichkeit ergeben sich durchweg Vorteile gegenüber der bisherigen Art der Veröffentlichung. Dadurch, dass die Druckaufbereitung des Mediums wegfällt, verringert sich die Frist zwischen redaktionellem Abgabeschluss und Veröffentlichung der Bekanntmachungen deutlich. Zudem ergeben sich durch den Wegfall der Doppelseite "Völklinger Stadtnachrichten" beim Wochenspiegel Einsparungen in Höhe von 12.000 € pro Jahr.

Dementsprechend wird eine Neufassung der Bekanntmachungssatzung gemäß der Anlage vorgeschlagen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Durch den Wegfall des Abonnements für die "Völklinger Stadtnachrichten" ergeben sich Ersparnisse in Höhe von ca. 12.000 € pro Jahr. Die Anpassungskosten für die Internetdarstellung werden durch die Einsparung eines Jahres mehr als kompensiert.

 

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Anlagen

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