Beschlussvorlage - 2020/0124

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Eingabe der CDU im Ortsrat des Gemeindebezirkes Völklingen vom 28.03.2020 ist beigefügt.

 

 

Anmerkung:

 

Die Festlegung der Benutzungsgebühr für die Benutzung der städtischen Plätze aus Anlass der Wochen-, Jahrmärkte und Volksfeste obliegt dem Stadtrat.

Die Festsetzung der Standgebühren für Frühlingsmarkt, Saarfest und Mondscheinmarkt erfolgt im Rahmen der Budgetvorgaben des Haushalts durch den Fachdienst 25 (Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, Tourismus und Veranstaltungsmanagement).

 

Weitere Veranstaltungen (z. B. Mittelaltermarkt, Flohmärkte) werden von privaten Veranstaltern organisiert. Auf die erhobenen Standgebühren hat die Stadt keinen Einfluss.

 

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Anlagen

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