Beschlussvorlage - 2020/0132
Grunddaten
- Betreff:
-
Betreuung von Asylsuchenden und ehemaligen Asylsuchenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Referat für Wirtschaft, Stadtmarketing & Tourismus
- beteiligt:
- Rechnungsprüfungsamt; Finanzmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.05.2020
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18.05.2020
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Beschlussentwurf
…
Es wird beschlossen, die Kooperation mit dem Diakonischen Werk an der Saar gGmbH und dem Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V. im Projekt „Nachsorgebetreuung von ehemaligen Asylbewerbern" weiterzuführen und einen Kooperationsvertrag für die Zeit vom 01.07.2020-30.06.2021 zu schließen. Die näheren Vertragsbedingungen ergeben sich aus dem Entwurf der dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist. Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich der Genehmigung des städtischen Haushalts durch die Kommunalaufsicht des Saarlandes. Bis zur Genehmigung des städtischen Haushalts durch die Kommunalaufsicht des Saarlandes dürfen Mittel aus übertragbaren Resten des Haushalts zur Vorfinanzierung der Maßnahme eingesetzt werden.
Sachverhalt
Bereits ab 01.09.2015 wurde ein Kooperationsvertrag zwischen Diakonischem Werk an der Saar gGmbH und dem Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V. mit dem Ziel der Zusammenarbeit zwischen Diakonischem Werk, Caritasverband und Stadt Völklingen zur Sicherstellung von Betreuungs- und Nachsorgeleistungen für AsylbewerberInnen im städtischen Zuständigkeitsbereich geschlossen.
Das Beratungs- und Hilfsangebot bietet Migranten Anlaufstellen, die Ihnen behilflich sind die alltäglichen administrativen, schulischen und sonstigen Angelegenheiten in Deutschland zu meistern.
Es hilft Ihnen, sich im Alltag zurechtzufinden und sich zu integrieren. Und es verhindert vorsorgend, dass sich die Zuwanderer auf Grund nicht erledigter Angelegenheiten oder verpasster Fristen Mahnungen- und Mahnverfahren bzw.
auch Pfändungen gegenüberstehen.
Darüber hinaus ist die Stadt Völklingen gemäß §1 Landesaufnahme-gesetz verpflichtet, vom Land zugewiesene Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge aufzunehmen. Hierzu ist deren Unterbringung sicherzustellen. Dies wird durch die Satzung der Mittelstadt Völklingen in § 1 dahingehend normiert, dass es Pflichtaufgabe der Stadt ist zur Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften im erforderlichen Umfang Wohnraum anzumieten bzw. vorzuhalten.
Bei dieser Regelungslage kann eine Übertragung auf Dritte nicht erfolgen, die Stadt kann die Pflichtaufgabe aber mit Hilfe Dritter erfüllen. Übertragen auf die Kooperation mit Caritas und Diakonie bedeutet dies, dass die Geflüchteten in erster Linie durch die Caritas und Diakonie begleitet und unterstützt werden und hierbei auch Wohnraum gefunden werden kann, wie im Vertrag skizziert.
Bei der Zuweisung vom Land an die Stadt Völklingen hat die Einweisung in den so gefundenen Wohnraum allerdings nach wie vor durch die Stadt zur Begründung des öffentlich-rechtlichen (ggf. befristeten) Nutzungsverhältnisses und zur Erfüllung der Pflichtaufgabe zu erfolgen.
Es zeichnet sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits ab, dass im Jahr 2020 von der Landesaufnahmestelle Zuweisungen in den Regionalverband und damit auch in die Stadt Völklingen erfolgen werden. Um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu gewährleisten sind auch Unterstützungsleistungen in allen grundlegenden Angelegeneheiten (Verträge, Leistungsanträge beim Sozialamt/Jobcenter etc.) und grundlegende Beratungen (ÖPNV, Einweisung in die Haustechnik, Mülltrennung etc.) weiterhin notwendig.
Die Laufzeit des aktuellen Vertrages endete am 30.06.2020.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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84,2 kB
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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59,2 kB
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