Beschlussvorlage - 2020/0106
Grunddaten
- Betreff:
-
Verteilung von Zuschüssen außerhalb von Einrichtungen gem. § 71 SGB XII
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Referat für Wirtschaft, Stadtmarketing & Tourismus
- beteiligt:
- Rechnungsprüfungsamt; Finanzmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Ludweiler
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Entscheidung
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23.03.2020
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18.05.2020
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Beschlussentwurf
Es wird beschlossen, die Mittel des Regionalverbandes Saarbrücken gem. §71 SGB XII – Maßnahmen der Altenhilfe – in Höhe von 1.983,43 € wie folgt zu verteilen:
Pro Veranstaltung wird der Betrag von 48,3763 € berechnet.
Arbeiterwohlfahrt, Ludweiler
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25 Veranstaltungen |
1.209,41 € |
Ev. Kirchengemeinde Ludweiler
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11 Veranstaltungen
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532,14 € |
Pfarrei Heilig Kreuz im Warndt |
5 Veranstaltungen |
241,88 € |
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41 Veranstaltungen |
1.983,43 € |
Sachverhalt
Vom Regionalverband Saarbrücken wurde für die Mittelstadt Völklingen gem. § 71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) – Maßnahmen der Altenhilfe – ein abrechnungs- ähiger Pauschalbetrag von 13.796,65 € festgesetzt, der entsprechend den Einwohnerzahlen auf drei Gemeindebezirke aufgeteilt wird. Bei insgesamt 40.428 (Stand 30.06.2018) Einwohnern entfällt auf einen Einwohner der Betrag von 0,341265 €. Mit einer Einwohnerzahl von 5812 kann der Ortsrat des Gemeindebezirkes Ludweiler über einen Betrag von 1.983,43 € verfügen.