Beschlussvorlage - 2020/0106

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Es wird beschlossen, die Mittel des Regionalverbandes Saarbrücken gem. §71 SGB XII – Maßnahmen der Altenhilfe – in Höhe von 1.983,43 € wie folgt zu verteilen:

Pro Veranstaltung wird der Betrag von  48,3763 € berechnet. 

Arbeiterwohlfahrt, Ludweiler

 

25 Veranstaltungen

1.209,41 €

Ev. Kirchengemeinde Ludweiler

 

11 Veranstaltungen

 

   532,14 €

Pfarrei Heilig Kreuz im Warndt

5 Veranstaltungen

   241,88 €

 

41 Veranstaltungen

1.983,43 €

 

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Sachverhalt

 

Vom Regionalverband Saarbrücken wurde für die Mittelstadt Völklingen gem. § 71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) – Maßnahmen der Altenhilfe – ein abrechnungs- ähiger Pauschalbetrag von 13.796,65 festgesetzt, der entsprechend den Einwohnerzahlen auf drei Gemeindebezirke aufgeteilt wird. Bei insgesamt 40.428 (Stand 30.06.2018) Einwohnern entfällt auf einen Einwohner der Betrag von 0,341265 €. Mit einer Einwohnerzahl von 5812 kann der Ortsrat des Gemeindebezirkes Ludweiler über einen Betrag von 1.983,43 € verfügen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

   keine 

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