Beschlussvorlage - 2020/57

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  Zur geplanten Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Regionalentwicklung Warndt (REW) am 04.03.2020 werden -keine-/folgende Weisungen beschlossen

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Sachverhalt

 

 

  Der Zweckverband Regionalentwicklung Warndt (REW) plant eine Verbandsversammlung für den 04. März 2020, in der die Beschlussfassung des Haushaltes 2020 zur Entscheidung ansteht.

 

Der Stadtrat hat gemäß § 13 Absatz 3 KGG i.V.m. § 114 Abs. 4 KSVG das Recht, in den dem Stadtrat oder seiner Ausschüsse obliegenden Angelegenheiten eine Weisung an die Vertreter der Stadt Völklingen in der Verbandsversammlung zu erteilen. Die Vertreter sind in diesem Fall an die Weisung gebunden.

 

Dem Stadtrat steht es demnach frei, eine Weisung zu erteilen oder nicht. Damit er dies tun kann, ist er gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 KSVG über alle wichtigen Angelegenheiten des Verbandes zu unterrichten.

 

Unter diesen Voraussetzungen ist eine Weisung möglich zu der Beschlussfassung des Haushaltes 2020 in der o.g. geplanten Verbandsversammlung (siehe Anlage).

 

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Anlagen

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