Beschlussvorlage - 2020/41

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1. Der Terminvorverlegung der Osterkirmes auf den Zeitraum 04.04. - 13.04.2020 wird zugestimmt.

 

2. Den durch die hiesige Marktverwaltung vorbereiteten Kirmesbelegungsplänen für folgende Kirmesveranstaltungen im Jahr 2020 wird zugestimmt.

 

- Osterkirmes Stadtmitte

- Kirmes Geislautern, 14. - 17.08.2020

- Herbstkirmes, 19. - 22.09.2020

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Sachverhalt

 

Zu 1.:

Nach der zur Zeit geltenden Marktordnung (§ 10 Abs. 1) findet der Ostermarkt jährlich von Ostersamstag bis einschließlich Weißen Sonntag statt. Am 04.11.2019 hat sich der Saarl. Schaustellerverband an die Marktverwaltung gewandt und um Prüfung gebeten, ob eine Terminvorverlegung für die Veranstaltung im Jahr 2020 (04.-13.04.20) möglich ist, inklusive Karfreitag (ohne Musik).

 

Begründet wird dies damit, dass es zu einer Terminüberschneidung mit der Maimesse in Saarbrücken kommt und etliche Schausteller dort einen Standplatz haben. Eine Terminverlegung aus besonderen Gründen lässt die Marktordnung in § 10 Abs. 3 ausdrücklich zu. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Begehren des Schaustellerverbandes zu entsprechen.

 

 

 

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Anlagen

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