Beschlussvorlage - 2020/18

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Die in der Anlage befindliche 2. Änderung zur Ordnung für die Benutzung und die Erhebung von Entgelten für die Kompostieranlage der Mittelstadt Völklingen wird  beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Durch die Änderung des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes (SAWG) und des Gesetzes über den Entsorgungsverbandes Saar (EVSG) wird zum 01.01.2020 die Zuständigkeit für die Verwertung des Grüngutes aus privaten Haushalten auf den Entsorgungsverband Saar übertragen.

Somit können auf der Kompostieranlage der Mittelstadt Völklingen nur noch

Gewerbetreibende, von Ihren gewerblichen Tätigkeiten herrührende pflanzliche

Abfälle, auf der Kompostierungsanlage anliefern und ablagern.

 

Eine Anpassung der bestehenden Benutzungsordnung der Kompostieranlage an die

neuen Gegebenheiten ist somit erforderlich.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

  

 

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Anlagen

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