Beschlussvorlage - 2020/18
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung zur Ordnung für die Benutzung und die Erhebung von Entgelten für die Kompostieranlage der Mittelstadt Völklingen vom 20.06.2001
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltung öffentliche Einrichtungen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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30.01.2020
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Sachverhalt
Durch die Änderung des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes (SAWG) und des Gesetzes über den Entsorgungsverbandes Saar (EVSG) wird zum 01.01.2020 die Zuständigkeit für die Verwertung des Grüngutes aus privaten Haushalten auf den Entsorgungsverband Saar übertragen.
Somit können auf der Kompostieranlage der Mittelstadt Völklingen nur noch
Gewerbetreibende, von Ihren gewerblichen Tätigkeiten herrührende pflanzliche
Abfälle, auf der Kompostierungsanlage anliefern und ablagern.
Eine Anpassung der bestehenden Benutzungsordnung der Kompostieranlage an die
neuen Gegebenheiten ist somit erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,3 kB
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