Beschlussvorlage - 2019/02
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan VII/14 "Ehemalige Saarland-Raffinerie", Teilbereich 2, 2. Bauabschnitt, hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Völklingen
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Anhörung
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21.01.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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30.01.2020
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Sachverhalt
Die Aufstellung des Bebauungsplans "Ehemalige Saarland-Raffinerie", Teilbereich 2, 2. Bauabschnitt im Stadtteil Fürstenhausen wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 28.09.2017 gemäß § 2 Abs.1 BauGB beschlossen. Ziel der Aufstellung dieses Angebotsbebauungsplans war es, die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung eines Gewerbegebiets in Erweiterung und Ergänzung der benachbarten Gewerbegbiete "Gewerbepark Ost" und "Gewerbegebiet Ehemaliges Kokereigelände" zu schaffen. Planung und Durchführung der Geländeaufbereitung und Geländeterrassierung sowie Planung und Bau der Verkehrs- und sonstigen Erschließung sollten über die Stadt Völklingen erfolgen und finanziert werden. Das Erschließungskonzept sah eine Erschließung durch Stichstraßen mit Wendeanlagen vom Hans-Großwendt-Ring aus vor, durch die in diesem Bauabschnitt von rd. 12 ha Größe insgesamt ca. 10 ha gewerblich nutzbare Grundstücksflächen mit einer noch offenen Parzellierung als Angebot geschaffen werden sollten.
Mit Übernahme des gesamten Planbereichs durch einen Gewerbetreibenden für die Ansiedlung eines Betriebs kann dieses Angebotskonzept nicht mehr weiter verfolgt werden. In diesem Falle ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen, also konkret auf das schon bekannte Vorhaben ausgerichteten Bebauungsplans das geeignete Instrument, um Planungsrecht zu schaffen. Damit verbunden ist die Übernahme der Durchführung und Finanzierung der Geländeaufbereitung und der Erschließung durch den Vorhabenträger. Um verfahrensrechtlich Klarheit herzustellen, ist nach dem Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit gleichem Geltungsbereich (s. Vorlage 2019/999 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Logistikzentrum Gewerbepark Ost") die formale Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebaungsplan "Ehemalige Saarland-Raffinerie", Teilbereich 2, 2.
Bauabschnitt erforderlich.
Alle bisher im Rahmen der Bearbeitung und der Beteiligungsverfahren des Bebauungsplans "Ehemalige Saarland-Raffinerie", Teilbereich 2, 2. Bauabschnitt ermittelten und gewonnenen Informationen, Untersuchungsergebnisse und Grundlagendaten werden in das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebaungsplans übergeleitet.
Finanzielle Auswirkungen
Der Vorhabenträger des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Logistikzentrum Gewerbepark Ost", mit dem der Bebauungsplan "Ehemalige Saarland-Raffinerie", Teilbereich 2, 2. Bauabschnitt "ersetzt" wird, hat die Erstattung der für die Stadt bisher angefallenen externen Kosten für den Bebauungsplan (Honorar Bauleitplaner und Lärmgutachter) und der Kosten für die bereits durch die Stadt beauftragten vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen zugesichert.