Beschlussvorlage - 2019/992

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

1.

Die ÖPNV-Pauschale nach § 15 Abs. 1 ÖPNVG Saarland für das Jahr 2019 in Höhe von 137.873,00 € wird unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zur Finanzierung der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen auf dem Gebiet der Stadt Völklingen an die Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH ausgereicht, die diese Verpflichtungen auf Basis eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages mit der Stadt Völklingen als zuständigem ÖPNV-Aufgabenträger i.S.v. § 3 Abs. 3 und Abs. 5 ÖPNVG Saarland und örtlich zuständiger Behörde gemäß Art. 2 lit. c) VO 1370/2007 erbringen.

 

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen sowie nach näherer Maßgabe des Bewilligungsbescheids des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vom 31.07.2019 und unter Beachtung der bestehenden Regularien des jeweiligen öffentlichen Dienstleistungsauftrags die entsprechenden Auszahlungen zu veranlassen.

 

 

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Sachverhalt

 

 

Das Saarland gewährt der Stadt Völklingen als zuständigem Aufgabenträger i.S.v. § 3 Abs. 3 und Abs. 5 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG Saarland) und örtlich zuständiger Behörde gemäß Art. 2 lit. c) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) mit Bewilligungsbescheid vom 31.07.2019 gemäß § 15 Abs. 1 ÖPNVG Saarland eine ÖPNV-Pauschale zum Zwecke der Finanzierung von Verkehrsleistungen, insbesondere für die Bereitstellung der Betriebsleistungen zur Beförderung von Auszubildenden und die vergünstigte Beförderung von Studierenden im Rahmen des Semestertickets. Die Stadt Völklingen muss nach dieser gesetzlichen Bestimmung die ihr vom Land zur Verfügung gestellten Mittel an die in Ihrem Zuständigkeitsbereich Verkehrsleistungen erbringenden Verkehrsunternehmen auszahlen, soweit diese ihre Leistungen im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsvertrags gemäß § 9 ÖPNVG Saarland nach dem Regelwerk gemäß Art. 5 VO 1370/2007 erbringen und eine gültige Genehmigung gemäß § 17 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder eine einstweilige Erlaubnis gemäß § 20 PBefG besitzen oder Betriebsführer gemäß § 3 Abs. 2 PBefG sind.

 

Für die Verwendung der Fördermittel für das Jahr 2019 schlägt die Verwaltung vor, die Fördermittel vollständig für die Finanzierung der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch das von der Stadt Völklingen betraute Unternehmen, die Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH (VVB), zu verwenden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

  Die ÖPNV-Pauschale ist im Haushalt der Stadt ergebnisneutral. Es werden die vom Land gemäß § 15 ÖPNVG Saarland zweckgebunden zugewiesenen Finanzmittel zur Finanzierung von Verkehrsleistungen weitergereicht.

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