Beschlussvorlage - 2019/915
Grunddaten
- Betreff:
-
Evaluation der interkommunalen Zusammenarbeit mit Großrosseln im Bereich der Verkehrsüberwachung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Öffentliche Ordnung, Verkehr
- beteiligt:
- Steuerungsunterstützung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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31.10.2019
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Sachverhalt
Die Zusammenarbeit mit Großrosseln im Bereich der Verkehrsüberwachung ist in der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Großrosseln und der Stadt Völklingen über die Durchführung der Verkehrsüberwachung in Großrosseln“ vom 20.11.2017 geregelt.
Danach führt die Stadt Völklingen auf der Grundlage der vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport erteilten Zuständigkeit Überwachungen des fließenden und ruhenden Verkehrs auch auf dem Gebiet der Gemeinde Großrosseln durch. Das Ministerium hat hierzu mit Schreiben vom 30.11.2017 den Oberbürgermeister der Stadt Völklingen als Ortspolizeibehörde gemäß § 80 Absatz 4 des Saarländischen Polizeigesetzes zur zuständigen Polizeiverwaltungsbehörde für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs in der Gemeinde Großrosseln erklärt.
Gemäß der Vereinbarung mit Großrosseln, soll der fließende und ruhende Verkehr wöchentlich für mindestens vier Stunden überwacht werden. Der finanzielle Ausgleich ist in § 4 der Vereinbarung geregelt. Danach werden die vereinnahmten Verwarnungsgelder von der Stadt Völklingen eingezogen und auch einbehalten. Ebenso stehen die von der Zentralen Bußgeldbehörde zu erstattende Fallkostenpauschale der Stadt Völklingen zu. Eine weitere Kostenbeteiligung der Gemeinde Großrosseln erfolgt nicht.
Die Zusammenarbeit begann gemäß § 2 der Vereinbarung am 01.01.2018. Die Vereinbarung kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ergänzend ist beim Ministerium die Rücknahme der Aufgabenübertragung zu beantragen.
In Abstimmung mit der Gemeinde Großrosseln unterteilen sich die 4 Kontrollstunden in der Woche auf 1/3 fließender Verkehr und 2/3 ruhender Verkehr. Um die Kon-trollen im Hinblick auf die An- und Abfahrt effizient auszuführen, wird an 2 Tagen in Großrosseln kontrolliert, einmal nur ruhender Verkehr, am anderen Tag ruhender
und fließender Verkehr.
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit kommt das Gutachten der Teamwerk AG auf Grundlage von geschätzten Zahlen zu einer Unterdeckung in Höhe von 8.476,70 €.
Demgegenüber stehen die tatsächlichen Fallzahlen des Zeitraumes vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018:
s. Anlagen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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407,2 kB
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